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#Statistiken
SARA Nilsson 3w

För en tid sedan greps en man i danska Aarhus. Han skulle med tåget till Sverige för att våldta barn. Barnen var fiktiva. Mannen häktades och jag kallades att vittna i rättegång. Delvis dömdes han för våldtäkter som som polisen hittade i hans telefon. Delvis dömdes även för brott mot våra fiktiva barn. 10 års fängelse blev straffet. I nästa danska fall skickar vi in information om en dansk blivande läkare. Han vill åka till Sverige och förgripa sig på fiktiva barn. Han skickade övergreppsmaterial. Två dagar efter vi skickar in informationen grips läkarstudenten och nu ska även han upp i rätten, åtalad för brott mot fiktiva barn och barnpornografibrott. En av våra fiskare ska till Köpenhamn och vittna i rättegången mot läkarstudenten. Visst är det en helt fantastisk känsla att vårt arbete ofta leder till rättsliga påföljder i våra grannländer. Men situationen lämnar en bitter eftersmak, eftersom vi i Sverige gjort det lätt för oss genom att inte kriminalisera handlingar som borde vara kriminella och som är brottsliga i högsta grad i våra grannländer. På så sätt lyckas man dessutom hålla statistiken över sexualbrott mot barn låg. Trots att vi under 2025 fiskade upp ungefär 160 personer som ville förgripa sig på barn så räckte lagstiftningen bara till för att döma ut sammanlagt 18 års fängelse och en rad påföljder i form av skyddstillsyn. Samtliga domar var reaktiva och handlade om fall där barn redan tagit skada. Det är bra att Sverige precis börjat använda Lex Dumpen, men i sin utformning är den betydligt svagare än den danska tillämpningen. I Sverige måste loggen vara skriven av Polismyndigheten, vilket innebär att myndigheten måste skapa sina egna loggar. De kan inte, som danskarna, agera direkt på de loggar som vi skickar in. Samma typ av information som i Danmark leder till ett omedelbart ingripande möts i Sverige av ett vakuum. Mot bakgrund av att vi i praktiken ser hur odiskutabel barnens rätt att fredas från förövare är i andra länder, så är det oerhört frustrerande att se Sveriges vankelmod. Vi har massor med arbete framför oss innan Sverige slutar betrakta ett ingripande mot en misstänkt förövare som ett större problem än risken för att barn kan utsättas. Sveriges syn på brott mot barn, ansvar för handlingar och förövare som betraktas som offer kommer jag aldrig att vänja mig vid. Fridlys barnen ❤️ #Barnskydd #Rättvisa #BrottPrevencion

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PeterSweden 4w

Man måste nu fråga sig om högern någonsin kommer kunna vinna ett val i Sverige igen. 70% av väljare med en utomeuropeisk bakgrund röstar vänster. Det beräknas att i denna grupp så har över 1 miljon människor rösträtt. Statistiken visar att det kommer inte vara lätt för högern att kunna vinna ett val igen om denna grupp av väljare fortsätter att rösta så kraftigt till vänster. Med andra ord, det är mycket möjligt att Sverige nu permanent kommer ha en vänster regering. #Sverige #politik #vänster

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Moderaterna 4w

Statistiken talar för sig själv – gör som Anders Borg och rösta på Moderaterna! https://t.co/X3cDMUtgwW #Moderaterna #Sverige #Politik

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Tobias Ulbrich 4w

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

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Australischer Austauschstudent Sep 8

Schaut man sich die Statistiken zu PISA an, wird man sehen, dass die Ergebnisse ausgerechnet ab 2015 in den Keller rauschen. Also dem Jahr, in dem Trump seine Präsidentschaftskandidatur bekanntgegeben hat. Es bestehen keine Zweifel: Trump ist schuld. Und wer etwas anderes behauptet, ist ein Faschist. #PISA #Trump #Bildung

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Börne Sep 6

Jag tar medvetna risker i mitt jobb, ibland med dåligt samvete mot min familj. Jag älskar mitt jobb och gör gärna uppoffringen, men jag förväntar mig förutsättningar att fortsätta vinna. För ett par år sedan märkte jag skillnaden med Tidös politik. Nu syns den också i statistiken https://t.co/JxH4sVwEmW #jobb #risker #familj

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Romina Pourmokhtari Aug 31

”Enligt den här statistiken är Sverige topp 3 i Norden och i Europa. Liberalerna vill driva på elektrifieringen så att Sverige behåller sin tätposition”

Expert om Romina Pourmokhtaris klimatskryt: ”Sämst i klassen”
www.svt.se
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Bernd Kaiser Aug 27

Man muss es sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Zur besten Sendezeit wird im gebührenfinanzierten Fernsehen mal eben ganz ungeniert gefordert, unser Grundgesetz an die aktuellen klimatischen Wunschvorstellungen anzupassen. Weil angeblich Zehntausende innerhalb weniger Sommertage der Hitze zum Opfer fallen – eine völlig absurde Verdrehung ohnehin schon fragwürdiger Statistiken –, soll der Bund nun also harte Befugnisse an sich reißen. Die große Lösung für den nahenden Weltuntergang? Ein paar Bäume mehr und ordentlich Schatten in den Innenstädten. Für ein bisschen urbanes Grün opfern wir doch gerne unsere föderale Ordnung! Es ist schon erstaunlich: Wer nicht sofort in Schnappatmung verfällt, wenn das Thermometer im Sommer die 30-Grad-Marke knackt, gilt heute als Feind der Vernunft. Und wer präsentiert uns diese revolutionären Ideen zur Verfassungsänderung? Ein Journalist, der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk den politischen Aktivisten gibt. Früher nannte man das schlicht Hochsommer, heute ist es ein nationaler Notstand, der dringend nach neuen Machtbefugnissen für die Regierung ruft. Der wahre Skandal ist aber nicht einmal, dass solche wilden Thesen im Studio beklatscht werden. Der Skandal ist, dass der hart arbeitende Bürger dieses tägliche Paniktheater auch noch mit seinen Zwangsabgaben finanzieren muss. Wenn das die intellektuelle Elite ist, die uns vor dem Verglühen“ retten will, dann brauchen wir wirklich Schatten – vor allem für die hitzegeplagten Köpfe in den Talkshows. Finger weg vom Grundgesetz und kümmert euch endlich um die echten Probleme in diesem Land! #Maischberger #Grundgesetz #Rundfunkbeitrag https://t.co/iGsGH8c0zS #Grundgesetz #Klimapolitik #Rundfunkbeitrag

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Kurier Aug 25

Laut einer neuen Studie sterben jährlich mindestens 274.000 Menschen an Schlangenbissen, was die bisherige Annahme erheblich übersteigt und besonders in einkommensschwachen ländlichen Gemeinschaften ein gravierendes Gesundheitsproblem darstellt, da offizielle Statistiken oft die reale Gefahr unterschätzen. #Schlangenbisse #Gesundheitsproblem #Studie

kurier.at
„Massiv unterschätzt“: Schlangenbisse töten mehr Menschen als gedacht
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Din polis i orten Aug 20

De senaste 3-4 åren har brottsligheten minskat kraftigt. Personrån -43 % Bostadsinbrott−20 % Cykelstölder−14 % Fickstölder−17 % Enligt Brå så pekar statistiken att den kommer fortsätta 🔽 för 2026. Avvisningar vid gränsen samt utvisningar av utländska kriminella är en faktor. #brottslighet #statistik #trygghet

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SARA Nilsson Aug 15

Den svenska modellen - ett missvisande moment 22 För en tid sedan konfronterade vi en norsk man i centrala Göteborg. Han hade satt sig i bilen i Norge och kört hela vägen till Sverige för att träffa en kvinna och hennes barn. Efter konfrontationen körde han tillbaka till Norge. Där började norska polisen utreda. Mannen häktades. Utredningen växte. Och i dag har polisen hittat flera väldigt små brottsoffer. Han sitter fortfarande häktad. Sedan hände det igen. Ännu en man satte sig i bilen i Norge och körde till Göteborg för ett möte. Även han konfronterades av Dumpen. Även han körde tillbaka över gränsen. Han publicerades förra veckan och är nu föremål för en norsk polisutredning. Brotten börjar existera. I Norge har lagstiftaren förstått något som Sverige fortfarande tycks ha oerhört svårt att begripa: när man utreder brott mot fiktiva barn, så hittar man riktiga brottsoffer. Förövarna är nämligen riktiga. I Norge är dessutom försök att träffa ett barn i sexuellt syfte brottsligt även när ”barnet” i själva verket är en vuxen som utger sig för att vara barn. Vi har flera konfrontationer från Norge som lett till fällande dom. I Sverige däremot, kan vi varsko polisen om personer som skryter om begågna övergrepp mot barn eller uppger sig ha stora mängder av särskilt hänsynslöst övergreppsmaterial utan att polisen agerar och situationen blir till ett missvisande moment 22. För när ett tips eller anmälan om sexualbrott inte utreds, så kommer det inte att generera samma spår i statistiken som ett brott som klaras upp. När brott mot barn inte syns i statistiken så kommer de inte att generera de ökade resurser som polismyndigheten faktiskt behöver för att stävja sexualbrott mot barn. #Sverige #Norge #Brottsoffer

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Paulina Neuding Aug 13

Medier, kändisar, politker vältrade sig i historia om rasism som inte fanns. Däremot finns benägenhet att inte se rasism som inte passar mallen. En våldtagen "svennejävel" var tex inget hatbrott, och syns sedan inte i statistiken. https://t.co/RWxVgnhxRF #Rasism #Hatbrott #Diskussion

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Christer Sfeirكريستر Aug 13

Välformulerat av @paulinaneuding i @SvDledare: ”Det är denna brist som gör att det enligt statistiken knappt förekommer hatbrott mot svenskar – trots att det i själva verket finns goda skäl att anta att sådana motiv kan vara drivande i brottslighet som förnedringsrån, våldtäkter i äldreomsorgen och andra sexualbrott.” https://t.co/rVsvddGtXd #Sverige #Hatbrott #Brottslighet

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Jan Ericson 🇸🇪🇺🇦 Aug 7

När de grovt kriminella gängen kläms åt tack vare hårdare politik får det även andra positiva effekter. Enligt den statistiken från Brottsförebyggande rådet har antalet anmälda inbrott i bostäder och fritidshus minskat tydligt de senaste åren. Läs mer på https://t.co/d60Su3ckwr #brottslighet #inbrott #kriminalpolitik #SE

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Manuel Ostermann Aug 5

Viele Problementwicklungen werden insbesondere unter linken Politikern wissentlich tabuisiert und ignoriert. Mit der 2015 beginnenden und anhaltenden Migrationskrise haben die Tatbestände gegen Leib und Leben und die sexuelle Selbstbestimmung enorm zugenommen. Die Politik muss sich endlich ehrlich machen: Wir erleben mit der Zunahme an Migranten in unserem Land einen starken Anstieg an Kriminalität. Das weiß auch die Politik, wenn sie einen Blick in die Statistiken werfen würde. Viele Frauen trauen sich vor lauter Angst nachts gar nicht mehr allein, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen oder auf Großveranstaltungen zu gehen. Nichts anderes also, als ein völlig inakzeptabler kollektiver Freiheitsverlust. #Migration #Kriminalität #Freiheitsverlust

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ZEIT ONLINE Aug 1

In Niedersachsen ist die Zahl der Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, zwischen 2020 und 2025 um 60 Prozent gestiegen, wobei im Jahr 2025 insgesamt 12.129 Fälle registriert wurden, während die Statistiken zum sexuellen Missbrauch weitgehend konstant blieben und die Justiz auf eine mögliche vorübergehende Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie hinweist. #Kinderschutz #Gewaltopfer #sexuellerMissbrauch

www.zeit.de
Kriminalitätsstatistik: Mehr Kinder werden Opfer von Gewalt
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SVT Nyheter Jul 31

Artikeln diskuterar hur en spridd graf om bränder i Europa missvisar verkligheten genom att inkludera ryska områden i statistiken, vilket påverkar medvetenheten om klimatförändringar och brändernas utbredning på kontinenten. #Klimatförändringar #Skogsbränder #Europa

www.svt.se
Därför ger grafen en missvisande bild av Europas bränder
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Prof. Stefan Rahmstorf 🌏 🦣 Jul 30

Bevor sogenannte "Klimaskeptiker" hier wieder mit irreführenden Statistiken kommen, hier ist die Erklärung des Paradoxes: man muss absichtliche Brandrodung von unerwünschten Waldbränden unterscheiden. Erstere nimmt global ab. https://t.co/CDJQKNyeZ2 #Klimawandel #Umweltschutz #Fakten #Thetweetdoesnotmentionanyspecificcountries.Therefore #therearenocountrycodestoreturn.

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D
der Standard Jul 27

Der Artikel diskutiert die unklare Zahl der US-Soldaten, die im Iran-Krieg gestorben sind, und beleuchtet die Diskrepanz zwischen unterschiedlichen offiziellen Statistiken des Pentagon bezüglich der Toten und Verletzten, während Präsident Trump eine Zahl von 18 Toten angibt, die den verfügbaren Informationen entspricht. #Irankrieg #USSoldaten #Verteidigungsministerium

www.derstandard.at
Wie viele US-Soldaten starben bisher im Iran-Krieg? Pentagon schraubt an den Zahlen
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EFIEBER Jul 21

Tesla kündigt das Summer Update 2026 an und das hat es wirklich in sich. ☀️ ✅ Grok bekommt jetzt endlich Zugriff auf das Fahrzeug: Anrufe starten, Musik suchen und abspielen, die Klimaanlage steuern, das Handschuhfach öffnen und Fragen zum eigenen Tesla beantworten ✅ Self-Driving-Statistiken in der Tesla App: Anteil der autonom gefahrenen Kilometer, längste Fahrt, Serien und Monatsübersichten lassen sich ansehen und teilen ✅ Automatische Navigation erkennt Routinen: Das Fahrzeug schlägt regelmäßig besuchte Orte vor und berücksichtigt bevorzugte Strecken ✅ Gewünschten Akkustand am Ziel festlegen: Die gewünschte Restreichweite kann direkt über die Tesla App eingestellt werden ✅ Eigene Wraps über die App senden: Individuelle Designs lassen sich ohne USB-Stick auf die 3D-Fahrzeugvisualisierung übertragen ✅ Karaoke mit Punktesystem: Gesang wird bewertet und Highscores werden im Tesla-Profil gespeichert ✅ Sperre für das hintere Display: Inhalte können weiterlaufen, während die Bedienung nur noch von vorne möglich ist ✅ Supercharger lassen sich bei der Zieleingabe nach Namen suchen ✅ Apple-Music-Songs können direkt aus der Suche zur Warteschlange hinzugefügt werden ✅ Zoomstufe der Self-Driving-Visualisierung kann gespeichert werden ✅ Der Browser unterstützt jetzt Kamera und Mikrofon ✅ Neue Intro-Animationen für das neue Model 3 und Model Y Tesla macht aus dem Auto immer mehr ein Smartphone auf Rädern. Und genau das ist der Unterschied: Das Fahrzeug wird nach dem Kauf nicht älter, sondern bekommt regelmäßig neue Funktionen. #Tesla #Update #SelfDriving

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