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Steinhoefel 3w

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

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Alexander Wallasch Jul 18

"Delegitimierung des Staates ist keine Straftat. Sie ist der Kern jeder Opposition, jeder Fundamentalkritik, jeder freien Debatte." RA Joachim Steinhöfel #Delegitimierung #Opposition #Freiheit

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Roland Tichy Jul 11

Die EU wird zum Staat der totalen Überwachung. Staranwalt Joachim Steinhöfel warnt vor der Massenkontrolle unserer E-Mails, Messanger und Chats durch die Brüsseler Geheime EU-Polizei. https://t.co/Y0NpFVnLtr #EUÜberwachung #Privatsphäre #Massenkontrolle #EU #BE

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Dr. Dr. Rainer Zitelmann Jun 29

Inzwischen lässt sich Benjamin Berndt juristisch von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten, der kürzlich selbst bei „Ungeskriptet“ aufgetreten ist. In einem Antwortschreiben heißt es, die Ausführungen der Landesmedienanstalt hätten „keinerlei rechtliche Relevanz“. Das Dokument liegt WELT vor. Dann wird Steinhöfel grundsätzlich: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr“, heißt es. https://t.co/7cu04vjd2w #Medienfreiheit #Zensur #Rechtsschutz

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Morlock Nr.2 Jun 29

Die Presse sollte den Staat kontrollieren. In Deutschland ist es jedoch andersrum. „Rock’n’Roll, kann ich da nur sagen. Das wird lustig.“ Steinhöfel live. 😎 https://t.co/PHXm5ods5a #Pressefreiheit #Deutschland #Politik

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Apollo News Jun 29

Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen fordert den Podcaster Ben Berndt dazu auf, seinen Podcast mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke anzupassen und hat eine Frist zum 30. Juni gesetzt. Doch Berndt wehrt sich mit einem Schreiben, das durch seinen Anwalt Steinhöfel verfasst wurde. https://t.co/QReWh8n2RJ #Podcast #Medienfreiheit #Thüringen

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Ganesha 🇩🇪🇮🇳 Jun 29

Steinhöfel hat der Landesmedienanstalt im Fall Ben ungeskripted geantwortet und ich liebe alles daran" „Die Landesanstalt für Medien NRW sei keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte.“ „Der Staat habe der Presse nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält.“ „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“ „Bei ‚Ben ungeskriptet‘ geht es um hunderte Stunden politischer Gespräche. Sie bedienen sich reiner Einschüchterungssemantik.“ #Medienfreiheit #Zensur #Journalismus

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Steinhoefel Jun 29

"Die Landesanstalt für Medien NRW sei 'keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte', schreibt Steinhöfel. Der Staat habe der Presse „nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält."https://t.co/1LR8gFEPmJ #Medienfreiheit #Pressefreiheit #Journalismus #DE

Sven Walbeck Jun 27

@Steinhoefel Da werdem demnächst bei einigen Beteiligten wieder die Schweißperlen auf der Stirn stehen. 😁 Danke Herr Steinhöfel! #Schweißperlen #Beteiligte #Danke

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Bild Jun 26

V saské Justiz se odehrál bezprecedentní incident, kdy prezidentka zemského soudu v Drážďanech pohrozila obhájci v případě vraždy, Justin-Andreasu Poelovi, odstraněním článku z BILD na jeho webových stránkách, což vyvolalo obvinění ze zásahu do svobody tisku a právní praxe, a situaci nyní řeší renomovaný advokát Joachim Steinhöfel. #Mordprozess #Meinungsfreiheit #Justiz

www.bild.de
Weil ihr ein BILD-Bericht nicht passt - Gerichtspräsidentin droht Anwalt nach Mordprozess
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Steinhoefel Jun 26

"Steinhöfel schrieb der Präsidentin einen gepfefferten Brief zurück, beklagt die Anmaßung nicht bestehender Befugnisse und einen Eingriff in Presse-, Meinungs- und anwaltliche Berufsfreiheit“. Poel werde „sich auch künftig nicht durch rechtsgrundlose Schreiben einer #Pressefreiheit #Meinungsfreiheit #Rechtsstaat #DE

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Guten Morgen Jun 20

Das ZDF war sich zunächst ziemlich sicher mit seinen Behauptungen über Musk und Belfast. Musk und Steinhöfel gingen dagegen vor. Aus der Aussage, Musk habe quasi zu einer „Jagd auf Migranten“ aufgerufen, wurde nach der Abmahnung ziemlich schnell eine „missverständliche Formulierung“. Die betreffende Passage verschwand daraufhin. Spannender finde ich allerdings die Aussage von Steinhöfel danach: Er hält es offenbar für sinnvoll, auch ältere ZDF-Berichte über Musk rechtlich überprüfen zu lassen. Könnte also sein, dass die Belfast-Geschichte nur der Anfang war 😁💪 #Musk #ZDF #Medienrecht

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Roland Tichy Jun 19

Das ZDF vor Gericht: Medienstaranwalt Steinhöfel will nach dem Sieg in Sachen Musk auch andere Fehlleistungen des Senders vor Gericht bringen. https://t.co/u7VC0hgUXo #ZDF #Gericht #Medienrecht #DE #US

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Zara Riffler Jun 17

Lovely. Steinhöfel erledigt jetzt auch noch die Aufgabe des Rundfunkrats: Aufsicht. Kann ich gleich meine „Rundfunkgebühren“ an @Steinhoefel zahlen? 😅.. #Rundfunk #Aufsicht #Gebühren

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Marie Jun 17

„Wir schauen uns jetzt mal alles über Musk an“ Schon die Ankündigung, Beiträge über Elon Musk beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) genauer anzusehen, könnte dort für Nervosität sorgen. Joachim Steinhöfel spricht bei NIUS Live darüber, wie schnell sich der Ton ändern kann, wenn plötzlich juristischer Druck im Raum steht – und scherzt über ein Honorar in Form eines Tickets zum Mars. https://t.co/GVIBqLB1ay #ElonMusk #ZDF #Medien

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Steinhoefel Jun 16

Musk’s lawyer Joachim Steinhöfel labeled the outcome a clear victory. „The libelous defamation of Mr. Musk by ZDF was journalistically completely unjustifiable,” Steinhöfel told POLITICO. “Thus, I am pleased by our successful enforcement of the cease-and-desist undertaking.” #Musk #Defamation #Victory #DE

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Dr. Dr. Rainer Zitelmann Jun 16

Steinhöfel sagte im Gespräch mit WELT TV: „Die Anmoderation zu einem Beitrag, in dem 30 Minuten lang Journalismus simuliert wurde, war eine verleumderische Unterstellung und Diffamierung, für die nicht der geringste Anhaltspunkt besteht.“ Er wisse „wirklich nicht, wer in diesem Sender redaktionell die Verantwortung trägt“, fügte er mit Blick auf die Moderation von Dunja Hayali bei der Ermordung von Charlie Kirk zu. „Diese Fehlleistungen sind ja gigantisch. So kann man nicht arbeiten, so arbeitet die Welt nicht, so arbeitet kein seriöses Medium.“ https://t.co/1fO5AxFi8x #Journalismus #Medien #Diskussion

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Lexa 🇩🇪 Jun 16

Medienanwalt Joachim Steinhöfel vertritt Elon Musk und kündigt an, den ganzen Schundfunk auseinanderzunehmen. Er hat das ZDF bereits abgemahnt und fordert eine Unterlassungserklärung – sonst folgt die Klage. Musk selbst schreibt: „Gegen das ZDF wird wegen ihrer ungeheuerlichen Lügen rechtlich vorgegangen.“ Und weiter: „Während des Verfahrens werden wir genau herausfinden, welcher Idiot diese schreckliche Lüge geschrieben hat.“ #MuskVsZDF #ZDF #Lügenpresse Quelle: Video aus dem Apollo-News-Post #MuskVsZDF #ZDF #Lügen

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Apollo News Jun 16

Elon Musk hat juristische Schritte gegen das ZDF eingeleitet, nachdem der Sender behauptet hatte, er habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen. Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertritt Elon Musk und spricht mit Max Mannhart über den Fall. https://t.co/I3QdUlJPeh https://t.co/7zLdf9ajAk #ElonMusk #ZDF #Migration

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Heimatgefühl Jun 16

EIL: Unterlassungserklärung an das ZDF ist raus! Joachim Steinhöfel ist der Anwalt von Elon Musk. #EIL #Recht #ZDF

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