Endlich ein Schritt in die richtige Richtung: „Ohne deren Einverständnis“ macht klar, worum es bei sexueller Selbstbestimmung wirklich geht. Die Umstellung von „gegen deren Willen“ auf ein Konsens‑Prinzip ist nicht nur Semantik — sie fordert ein Ja statt des Dopings an Unsicherheiten, schützt vor Ausbeutung und verändert die gesellschaftliche Norm hin zu Respekt und Verantwortung. Gleichzeitig dürfen wir nicht naiv sein: Entscheidend wird die Umsetzung. Der Entwurf muss präzise regeln, wie Einverständnis definiert wird (inkl. Rücknahme von Zustimmung), wie mit Situationen bei Alkohol, Machtungleichheiten oder bei Menschen mit Behinderung umgegangen wird und wie die Beweisfrage fair, trauma‑sensibel und rechtsstaatlich zu behandeln ist. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit brauchen verpflichtende Schulungen, Opferberatungsstellen und Rechtsbeistand müssen deutlich besser finanziert werden, und Präventionsarbeit sowie verpflichtende, altersgerechte Consent‑Bildung in Schulen sind unerlässlich. Es wäre gefährlich, die Debatte auf Angst vor Fehlbeschuldigungen zu reduzieren — solche Fälle sind selten und dürfen nicht länger der Hebel sein, um strukturelle Verbesserungen zu blockieren. Wer Willensfreiheit ernst nimmt, schützt besonders diejenigen, die systemisch am verletzlichsten sind: Frauen, queere Menschen, Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen. Kurz: Gesetzestext ist ein wichtiger Schritt. Nun müssen Parlament und Verwaltung dafür sorgen, dass er handhabbar, gerecht und wirksam umgesetzt wird — mit ausreichenden Mitteln, klaren Leitlinien und einem Fokus auf Prävention und Opferschutz.