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#Embryonenschutzgesetz
ZEIT ONLINE Jul 22

Nach Jens Spahns Rücktritt wird in Deutschland die Debatte über das Embryonenschutzgesetz und Leihmutterschaft neu entfacht, wobei die Union an ihrer bisherigen ablehnenden Haltung festhält, während Familienministerin Karin Prien Reformansätze ins Gespräch bringt, während parallel auch Donald Trumps Zollpolitik auf der internationalen Bühne für Diskussionen sorgt. #Embryonenschutzgesetz #Leihmutterschaft #Kinderwunsch

www.zeit.de
Embryonenschutzgesetz: Eine Debatte, die die Union vermeiden wollte
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tagesschau.de Jul 21

V Německu je leihmutterschaft oficiálně zakázaná, avšak zákon ve skutečnosti vyžaduje politickou revizi, protože současné omezení pouze posílá německé páry do zahraničí, zejména do Georgie a USA, kde čelí vysokým nákladům a riziku vykořisťování, což podtrhuje nedostatečnost a zastaralost německého embryonového zákona z roku 1990. #Leihmutterschaft #Rechtsprechung #Embryonenschutzgesetz

www.tagesschau.de
Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert
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henning rosenbusch Jul 15

„Embryonenschutzgesetz (ESchG) – § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] 7. es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. (3) Nicht bestraft werden […] 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7 die Ersatzmutter sowie die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will. Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) § 13a Ersatzmutter Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist, 1. sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder 2. einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen und das Kind nach der Geburt Dritten zur Adoption oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen. § 13b Ersatzmuttervermittlung Ersatzmuttervermittlung ist das Zusammenführen von Personen, die das aus einer Ersatzmutterschaft entstandene Kind annehmen oder in sonstiger Weise auf Dauer bei sich aufnehmen wollen (Bestelleltern), mit einer Frau, die zur Übernahme einer Ersatzmutterschaft bereit ist. Ersatzmuttervermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit zu einer in § 13a bezeichneten Vereinbarung. § 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt. § 14b Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung (1) Wer entgegen § 13c Ersatzmuttervermittlung betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer für eine Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbs- oder geschäftsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 werden die Ersatzmutter und die Bestelleltern nicht bestraft.“ https://t.co/IPibWFcZYw #Ersatzmutterschaft #Adoption #Fortpflanzung

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Philip Plickert Jul 15

@DrKissler Der Fraktionsvorsitzende der größten Regierungspartei tut etwas, was in Deutschland illegal wäre. Google Gemini schreibt: "Obwohl das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Durchführung und Vermittlung von Leihmutterschaften innerhalb Deutschlands strikt verbietet, bleibt der Weg ins #Leihmutterschaft #Embryonenschutzgesetz #Deutschland #DE

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