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#Interessenkonflikt
Bild 16h

The Trump family is significantly benefiting from the current betting revolution in the NFL, as Donald Trump Jr. is in leading positions at new betting platforms and has invested heavily in the industry, while concerns about potential conflicts of interest and the integrity of the sport are being raised. #NFL #Wetten #TrumpFamilie (translated)

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Neues Milliarden-Geschäft - NFL-Revolution macht die Trump-Familie reich
2021
Harald Christ 3d

It is striking that Harald Christ is friends with the head of the Federal Employment Agency, as he himself admits, and this Federal Employment Agency has awarded lucrative contracts to companies that he represents as a lobbyist through his agencies. #HaraldChrist #Lobbyismus #Interessenkonflikt (translated)

Lars-Klingbeil-Vertrauter: »Harald Christ ist ein einflussreicher Strippenzieher«
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S
Sven Becker 3d

We noticed that Harald Christ has over 40 contracts, but also that since he took office, he has gained many new contracts, specifically from companies in the armaments or digital industry that receive public contracts. #HaraldChrist #Lobbyismus #Interessenkonflikt (translated)

Lars-Klingbeil-Vertrauter: »Harald Christ ist ein einflussreicher Strippenzieher«
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Spiegel Online 3d

The article highlights the role of Harald Christ as an influential advisor to Finance Minister Lars Klingbeil, who may benefit from his commitments as a lobbyist and investor, raising questions about a potential conflict of interest. #HaraldChrist #Lobbyismus #Interessenkonflikt (translated)

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Lars-Klingbeil-Vertrauter: »Harald Christ ist ein einflussreicher Strippenzieher«
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Tobias Ulbrich 4w

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

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FrauHodl Sep 3

Der Fall Stade bekommt heute eine bemerkenswerte parlamentarische Dimension. 🔥 Deniz Kurku (SPD) ist selbst Mitglied des niedersächsischen Innenausschusses – genau jenes Ausschusses, der heute von Innenministerin Daniela Behrens über den Ermittlungsstand im Fall Stade unterrichtet werden soll. Und Kurku's Schwiegermutter Sylvia S.? Gegen sie wird weiterhin im Zusammenhang mit dem Sechsfachmord ermittelt. Gleichzeitig liegt ein Antrag vor, Kurku im Ausschuss selbst zu möglichen Vorkenntnissen bzw. Kontakten im Vorfeld der Tat zu befragen. Besonders pikant: Die Unterrichtung könnte auch vertrauliche Ermittlungsinformationen umfassen. Ein automatischer Ausschluss Kurkus aus diesem Teil der Sitzung wurde bislang offenbar nicht angekündigt. Hinzu kommen neue, bislang nicht behördlich bestätigte Angaben aus der Berichterstattung über Ermittlungsakten: → Sylvia S. soll bereits vier Jahre vor der Tat ein Fahrzeug des späteren Täters auf ihren Namen zugelassen haben. ⁉️ → Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung sollen drei Mobiltelefone und eine einzelne SIM-Karte in einem Zip-Beutel gefunden worden sein. Damit haben wir heute eine ziemlich ungewöhnliche Konstellation: Ein Mitglied des Innenausschusses könnte einerseits Adressat parlamentarischer Fragen sein – und andererseits als Ausschussmitglied Informationen über ein Ermittlungsverfahren erhalten, in dem gegen seine eigene Schwiegermutter ermittelt wird. Die entscheidende Frage für heute: Wie löst der Niedersächsische Landtag diesen Interessenkonflikt? Ich schaue sehr genau hin. 🔎 #Stade #Ermittlungen #Interessenkonflikt

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Spiegel Online Jul 30

V podcastu „Firewall“ se autoři Marc Pitzke a Sandra Sperber zaměřují na korupční praktiky Donalda Trumpa, které zahrnují výhodné finanční transakce na trhu s kryptoměnami, jež mu vynesly více než 1,4 miliardy dolarů, a diskutují o tom, jak Trump bezohledně porušuje pravidla a využívá politickou moc k obohacení sebe a své rodiny. #DonaldTrump #Korruption #Interessenkonflikte

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Donald Trump und Korruption: Wie sich der US-Präsident bereichert - Podcast Firewall
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Bild Jul 19

Jürgen Klopp wird neuer Bundestrainer, da Red-Bull-Boss Oliver Mintzlaff ihn frühzeitig aus seinem Vertrag als „Head of Global Soccer“ entlässt, wobei überraschenderweise keine weitere Verbindung zwischen Klopp und Red Bull bestehen bleibt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. #JürgenKlopp #Bundestrainer #RedBull

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Anders als gedacht! - Überraschendes Detail beim Klopp-Deal
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Manaf Hassan Jul 18

Ich spüre eine ganz kleine Genugtuung. Für alles, was dieser Mann uns angetan hat. Als Gesundheitsminister hat Jens Spahn in der Maskenaffäre Milliarden Masken (rund 5,8 Milliarden Stück für etwa 6 Milliarden Euro) ohne Ausschreibung und oft zu stark überhöhten Preisen (bis zu 7 Euro pro Stück) gekauft. Viele davon waren fehlerhaft, wurden nie genutzt oder mussten vernichtet werden. Er hat uns damit übrigens auch die Maskenpflicht beschert. Zudem hat er Parteifreunde und Bekannte bevorzugt – etwa Emix-Trading, das über Andrea Tandler Millionen-Provisionen erhielt. Den Milliardenschaden trugen am Ende die Steuerzahler, die hart arbeitenden Bürger. Im Berliner Villa-Skandal kaufte er eine Villa in Berlin-Dahlem für 4,125 Millionen Euro mit einem Kredit, der größtenteils von der Sparkasse Westmünsterland stammte – bei der er früher im Verwaltungsrat saß. Öffentlich sprach er zunächst von einem angeblichen Erbe seines Partners, später verkaufte er die Immobilie mit Verlust. Es gab Vorwürfe von Interessenkonflikten und mangelnder Transparenz. Er veranstaltete zudem Spenden-Dinner mit CDU-Spendern, obwohl er selbst positiv auf Corona getestet war – während normale Bürger mit positivem Test eingesperrt wurden. Zur Leihmutterschaft hat er sich in Deutschland heuchlerisch und doppelmoralisch dagegen ausgesprochen. Privat aber hat er im Ausland von der Kommerzialisierung des menschlichen Lebens, der Ausbeutung von Frauen sowie dem Handel mit Kindern Gebrauch gemacht. Dieser Mann ist wirklich alles, nur kein Volksvertreter. Ein Rücktritt ist das Mindeste – und eigentlich viel zu wenig. Er hätte rausgeworfen und hart bestraft werden müssen. Aber in der Bananenrepublik Deutschland ist das leider nicht mehr möglich. #Politik #Korruption #Gesundheit

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Donald J. Trump Jul 17

Einen Interessenkonflikt kann es nicht geben, weil ich mich nicht persönlich um mein Vermögen kümmere, das von einem Fonds verwaltet wird.

Truth Social von Donald Trump: Trumps Plattform Truth Social verkauft schnellen Zugriff auf Beiträge
www.zeit.de
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ZEIT ONLINE Jul 17

Donald Trumps Social-Media-Plattform Truth Social plant, Wall-Street-Firmen gegen Entgelt einen schnelleren Zugang zu seinen Beiträgen zu bieten, was Kritiker als dreiste Korruption bezeichnen, da Trump sich damit selbst finanziell bereichern könnte, während er jegliche Interessenkonflikte bestreitet. #TruthSocial #DonaldTrump #Korruption

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Truth Social von Donald Trump: Trumps Plattform Truth Social verkauft schnellen Zugriff auf Beiträge
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tagesschau.de Jul 9

Donald Trump hat während seiner Präsidentschaft sein Vermögen beträchtlich gesteigert, wobei er ethische Standards ignoriert hat, insbesondere durch profitable Geschäfte mit Kryptowährungen, während sein Einfluss auf deren Regulierung offensichtliche Interessenkonflikte birgt, was von Expertin Laura von Daniels scharf kritisiert wird. #Trump #Kryptowährungen #Interessenkonflikte

www.tagesschau.de
Wie Trump ethische Regeln bei seinen Finanzen missachtet
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_horizont_ Jul 8

2009 berichtete der NDR über die Nebentätigkeiten von Anja Kohl und den damit verbundenen Interessenkonflikt. Prof. Christian Schicha (Medienwissenschaftler, Hochschule Düsseldorf): „Börsenexperten sollten sich grundsätzlich von Vorträgen bei Unternehmen distanzieren. Sie sollten ausschließlich ihrer journalistischen Tätigkeit nachgehen, weil der Bereich über den sie berichten extrem sensibel ist, extrem abhängig von Stimmungen ist.“ #Journalismus #Interessenkonflikte #Medienethik

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Kolja Barghoorn Jul 5

Die Arbeitsweise mancher Journalisten ist unter aller Kanone! Weshalb es mich auch nicht wundert, dass die AfD den Pressebereich etwas abgetrennt hat von den Delegierten! Persönliche Anekdote von gestern dazu. Die Akkreditierungs-Ausweise gestern hatten extra 2 verschiedene Löcher für die Schlaufen, damit sich die Karten nicht ständig von selbst umdrehen, kennt man ja von Messen etc. Und fast alle Anwesenden gestern trugen ihre Ausweise auch so, dass man immer sehen konnte, wer gerade vor einem steht. Doch nicht so bei Jan Sternberg vom RND! Er kam nämlich auf mich zu und wollte mich richtig listig über Ulrich Siegmund ausfragen, ohne sich allerdings korrekt auszuweisen! Er stellte sich zwar vor und sagte seinen Namen, erwähnte zunächst aber nicht, dass er vom RND ist. Und seinen Ausweis hatte er umgedreht. Und die Ansprache war sinngemäß "Hallo Herr Barghoorn ich komme von Ulrich Siegmund" (Ich kann mich leider nicht mehr hundertprozentig daran erinnern wie der genaue Wortlaut war, denn ich war müde und nicht ganz aufmerksam wie sonst) Doch er erwähnte explizit NICHT für wen er arbeitet. Für mich wirkte es so, als wäre er ein Mitarbeiter von Ulrich Siegmund. Und dann wollte er durch diese listige Methode versuchen mir Insider-Wissen über ein mögliches Schattenkabinett in Sachsen-Anhalt entlocken. Und er fragte mich, ob ich mir vorstellen könne, Ulrich Siegmunds Regierung zu beraten, was ich bejate, da ich ja sowieso mit Ulrich Siegmund im Austausch bin. Als er dann näher in die Details gehen wollte, bin ich zum glück stutzig geworden und habe ihn gefragt, wer er ist und dann erwähnte er, dass er vom RND sei. Dann habe ich logischerweise meine Tonart geändert um ihm meine Meinung gegeigt, was ich von so einer Arbeitsweise halte! Anschließend erklärte ich ihm noch deutlich folgendes: 1. Ulrich Siegmund hat mich nicht gefragt, ob ich für eine AfD-Regierung arbeiten möchte bzw. eine Position dort haben möchte (wie absurd) 2. Ich strebe auch so eine Position nicht an und habe Herrn Sternburg auch erklärt, dass ich das kategorisch ablehnen würde, da es mehrere Interessenkonflikte zu meiner unternemerischen Tätigkeit gäbe. 3. Außerdem habe ich ihm noch erklärt, dass ich nie auch nur einen einzigen Cent von der AfD erhalten habe, mir noch nie ein einziger Cent von der AfD angeboten wurde und ich auch noch nie einen einzigen Cent von der AfD annehmen werde. Alle Flüge, Unterkünfte etc. zahle ich zu 100% selbst, abgesehen von einer Unterkunft beim ESN Unternehmertag dieses Jahr, wo das Hotel-Zimmer bereits bezahlt war. Nun bin ich richtig gespannt, ob und wie Jan Sternberg darüber berichten wird. Ich finde Journalisten sollten sich sich nicht wundern, dass viele AfD-Leute keine Lust mehr haben mit ihnen zu reden, wenn sie mit solchen Methoden versuchen zu arbeiten. #Journalismus #AfD #Transparenz

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Donald J. Trump Jul 3

Weder ich noch meine Familie haben Interessenkonflikte.

Präsident verdiente 2,2 Milliarden Dollar - Uhren, Bibeln, Krypto: Trumps umstrittene Deals
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Bild Jul 3

Donald Trump generierte während seiner Präsidentschaft Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Dollar durch umstrittene Geschäfte, darunter Krypto-Deals und Merchandising-Produkte, was in Washington zu hitzigen Debatten über mögliche Interessenkonflikte führte. #Trump #Krypto #Korruption

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Präsident verdiente 2,2 Milliarden Dollar - Uhren, Bibeln, Krypto: Trumps umstrittene Deals
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Spiegel Online Jul 3

Donald Trump hat die millionenschweren Finanzgeschäfte seiner Familie, insbesondere im Krypto-Bereich, verteidigt und jegliche Interessenkonflikte mit seinem Regierungsamt zurückgewiesen, während er gleichzeitig seinen Kindern zur Zurückhaltung rät, da sie mit den Herausforderungen seiner Präsidentschaft konfrontiert sind. #Trump #Kryptowährungen #Korruption

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Donald Trump verteidigt Millionengeschäfte seiner Familie – und seine Söhne
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newsORF.at Jul 3

US-Präsident Donald Trump verteidigte in einem Interview seine lukrativen Geschäftstätigkeiten mit Kryptowährungen und bestritt jegliche Interessenkonflikte, während er erklärte, keine Kenntnis über seine eigenen Investitionen zu haben und seine Kinder, insbesondere Eric, für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich seien. #Trump #Kryptowährungen #Interessenkonflikte

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Trump verteidigt Millionengeschäfte mit Krypto
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ZEIT ONLINE Jul 2

Die EU hat Neobrokern wie Trade Republic und Smartbroker untersagt, strittige Rückvergütungen für die Weiterleitung von Orders zu kassieren, was die Branche verändert und Anleger dazu zwingt, die potenziellen neuen Kosten und bestehenden Interessenkonflikte bei ihren ETF-Sparplänen genauer zu betrachten. #Neobroker #ETFSparplan #AktienApps

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Neobroker: Kostet mein ETF-Sparplan jetzt plötzlich Geld?
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Spiegel Online Jul 2

Donald Trump steht in der Kritik wegen seiner Milliardeneinnahmen aus Kryptowährungen, die 2025 über 1,4 Milliarden Dollar betrugen, während er die Vorwürfe eines Interessenkonflikts zurückweist und die Vorteile des Krypto-Booms für die amerikanische Bevölkerung betont. #Trump #Kryptowährung #Korruption

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Donald Trump: Scharfe Kritik an seinen Milliarden, doch der US-Präsident winkt ab
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