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#Konformität
Tobias Ulbrich 4w

Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

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Sahra Wagenknecht Aug 6

Um die Meinungsfreiheit ist es so schlecht bestellt wie seit Ende der DDR nicht mehr. Die Gesellschaft ist polarisiert und das Meinungsklima wird immer autoritärer. Immer mehr Menschen trauen sich nicht mehr, ihre Meinung frei heraus zu sagen. Konformitätsdruck, die Ausgrenzung Andersdenkender und immer häufiger auch offene staatliche Repression machen offene Debatten unmöglich. Wenn die Hürden für Parteiverbote so tief fallen, dass eine Partei wie die AfD verboten werden kann, dann ist Deutschland auf dem Weg zur Diktatur. Schluss mit der toxischen Cancel Culture und dem neuen Autoritarismus, der aus Unfähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung immer ungenierter nach Verboten ruft! Betreutes Denken durch vermeintlichen „Haltungsjournalismus“ und zunehmender Druck auf unbotmäßige Bürger wecken bei vielen im Osten Erinnerungen an frühere Zeiten. Wir wollen ein Zeichen gegen diese autoritäre Entwicklung setzen! Daher laden wir am 30. August zum „Festival der Meinungsfreiheit“ in Magdeburg ein. Es geht um die aktuellen Herausforderungen für die Meinungsfreiheit – von Zensur und politischer Verfolgung über Cancel Culture im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und an Hochschulen bis hin zu staatlich gelenkter Meinungsmache durch NGOs und Meldestellen. Wir müssen verhindern, dass Deutschland immer mehr zu einem autoritären Land wird. https://t.co/XTswEVs4du #Meinungsfreiheit #CancelCulture #Autoritarismus

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Sahra Wagenknecht Jul 12

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist in einem katastrophalen Zustand. Immer mehr Menschen trauen sich nicht mehr, ihre Meinung frei heraus zu sagen. Konformitätsdruck und die Ausgrenzung Andersdenkender machen offene Debatten unmöglich. Angesichts wachsender staatlicher Repressionen werden bei vielen im Osten Erinnerungen an frühere Zeiten wach. Wir wollen dieser autoritären Entwicklung etwas entgegensetzen! Daher laden wir herzlich zu unserem „Festival der Meinungsfreiheit – Gemeinsam gegen Cancel Culture“ am 30. August in Magdeburg ein. Euch erwartet ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm aus Gesprächen, Vorträgen, Kabarett und Musik. Dabei widmen wir uns den aktuellen Herausforderungen für die Meinungsfreiheit – von Zensur und politischer Verfolgung über Cancel Culture im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und an Hochschulen bis hin zu staatlich gelenkter Meinungsmache durch NGOs und Meldestellen. Mit dabei sind unter anderem: Holger Friedrich, Verleger der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung, Publizistin Prof. Gabriele Krone-Schmalz, Politikwissenschaftlerin Prof. Ulrike Guérot, Wirtschaftsjournalist und Autor Dr. Norbert Häring, Schriftstellerin Daniela Dahn, Politikwissenschaftler Prof. Johannes Varwick, Finanzwissenschaftler Prof. Stefan Homburg, Anwalt Markus Haintz, Medienwissenschaftler Prof. Michael Meyen, Journalistin und Aktivistin Aya Velázquez, Datenanalyst und Publizist Tom Lausen, Multipolar-Herausgeber Paul Schreyer, die Kabarettistinnen Christine Prayon und Felicia Binger und viele mehr. Kommt vorbei und lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen: Wir lassen uns die Meinung nicht verbieten! #Meinungsfreiheit #CancelCulture #Freiheit

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Milki ᯓ ᡣ𐭩🍼 Jul 3

Ich wusste schon immer Ihr folgt mir nur wegen meinem schmächtigen Körper und meinen A-Körbchen! 😡 https://t.co/99AVfFlANH #BodyPositivity #Selbstliebe #Konformität

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Zara Riffler Jun 23

Wieso benutzt sie bezüglich der Studie immer das Wort „religiöse Regeln“ / „religiösen Konformitätsdruck“? Wir wissen doch alle, es geht hier nicht um das Christentum 🙃 https://t.co/VZYg7DSQdv #Religionskritik #Gesellschaft #Studie

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David Berger Jun 23

Berliner Gewaltbarometer: Gewalt an Schulen aufgrund „religiösem Konformitätsdruck“ nimmt zu - immer diese bösen Katholiken und rechten "Christfluenzer", die andere Schüler mit Rosenkränzen auspeitschen und zur Taufe zwingen wollen https://t.co/BnsATNNZ9x #BerlinerGewaltbarometer #Schulgewalt #ReligiöserDruck #DE

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Künstliche Intelligenz Jun 21

Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland. https://t.co/dccMLGx9hZ Der Händlerbund schreibt: „Ein Versandetikett könnte für Händler künftig weitreichende Folgen haben. Nach einer aktuellen Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sollen Händler unter Umständen selbst als Erzeuger von Verpackungen gelten, wenn sie ein Versandlabel auf einen Karton kleben. Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 gilt. Die ZSVR vertritt die Auffassung, dass ein Versandetikett die Verpackung verändert – unter anderem, weil sich ihr Gewicht erhöht. Dadurch könnten Erzeugerpflichten ausgelöst werden. Die Konsequenzen wären erheblich: Händler müssten möglicherweise eigene Kennzeichnungs-, Konformitäts-, Registrierungs- und Lizenzierungspflichten erfüllen – obwohl die Verpackung bereits vom Hersteller in Verkehr gebracht wurde.“ Quelle: https://t.co/p7MlZJyAI8 #Bürokratie #Verpackungsverordnung #Händler

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Maximales Drehmoment Jun 3

Eben ein sehr hitziges Gespräch gehabt🫪 Es ging um Ersatzteile für Autos, insbesondere solche, die aus diesem magischen Internet stammen und die teilweise unterirdische Qualität aufweisen. Ich nehme diese Unterhaltung mal zum Anlass für einen Infopost zu dem Thema🤝 Punkt 1 - die Aussage "Da ist schließlich ein CE Zeichen auf der Kühlmittelpumpe für 20€ inklusive Versand, also KANN die gar NICHT Schrott sein!" Doch, ist sie mit nahezu 100%iger Sicherheit! Warum? Und was ist überhaupt ein CE Zeichen? Das CE-Zeichen steht für „Conformité Européenne“ (Europäische Konformität). Es ist eine Verwaltungskennzeichnung, die anzeigt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und alle geltenden EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Dieses Zeichen ist in der Regel auf jedem Bauteil aufgestanzt und zertifiziert somit die oben genannten Dinge Jetzt kommt das große AAAAABER: Jeder (ja wirklich jeder) Hinterhofvertrieb in Deutschland (oder in einem anderen EU Land oder sogar weltweit) mit genügend krimineller Energie, kann (und wird) dieses Zeichen auf seine Bauteile drucken, um seine minderwertigen Ersatzteile als CE zertifiziert zu verkaufen🤝 War schon immer so und wird immer so sein! Also ist das magische CE Zeichen KEIN unbedingtes Gütesiegel für die Qualität der Ersatzteile. --------------- Punkt 2 - "Ich sehe aber nicht ein, beim Hersteller ne Kühlmittelpumpe für 350€ zu kaufen, wenn es die deutlich günstiger im Netz gibt!" Da stimme ich sogar zu✌️ Es gibt mehrere namenhafte Hersteller von Ersatzteilen, welche für den Aftermarket produzieren. Hier mal eine kleine Liste von den Herstellern, die ich empfehle: (Keine Werbung, lediglich meine Erfahrungen) - Continental - Zahnriemen, Kühlmittelpumpen - LUK/SACHS - Kupplung, Kupplungsbetätigung - Lehmförder - alles was mit Aufhängung zu tun hat wie Querlenker, Spurstangen, Radlager, Antriebswellen usw - Monroe - Stoßdämpfer und Federn - ATE - Bremsen (Scheiben und Trommelbremse) - Bosch - Sensoren, Zündung, Elektronik allgemein - MANN - Ölfilter, Innenraumfilter, Luftfilter - Viktor Reiz - Dichtungen für Motoren und Getriebe - NISSENS - Kühler, Kondensatoren - ERNST - Abgasanlagen Komponenten (Flexrohre, Schalldämpfer, Zwischenstücke) Preislich bewegen sich diese Hersteller im oberen Mittelfeld und ich persönlich hatte noch nie Probleme gehabt (bis auf einen Fall der dann auf Ersatzteil Garantie abgewickelt wurde) Die Passgenauigkeit ist nahezu identisch mit denen der Fahrzeug Hersteller, zumal diese Firmen auch die Hersteller beliefern. ------------- Punkt 3 - "Ja, schön und gut aber ich kaufe trotzdem das günstige Zeug, denn wenn das nach nem Jahr wieder kaputt geht, kauf ichs nochmal!" Ja, tolle Einstellung...nicht! Zumal es hier um teilweise Sicherheitsrelevante Bauteile geht! Denkst du wirklich, dass so ein Satz Bremsscheiben und Beläge für 60€ Paketpreis, auch DAS halten was sie versprechen? Oder so ne Wasserpumpe für 20€, die dann nach nem Jahr wieder undicht ist, den Zahnriemen in Kühlmittel baden lässt und schließlich zum reißen des Riemens führt? Diagnose Motorschaden, aber Hauptsache Geld gespart! Oder so ein Dämpfer für 15€, der nach drei Schlaglöchern durchschlägt und oben das Domlager (für nen 10er) so stark penetriert, dass er einfach keinen Bock mehr hat und sich die Feder (für 17€) in Wohlgefallen auflöst? Ihr merkt schon worauf ich hinaus will? Wer das günstigste vom Günstigsten kauft, hat keinen Spaß mehr. (Zumal die Passgenauigkeit teilweise ein einziger Krampf ist! Ich sag nur, dass ich mal nen Zahnriemen vorgesetzt bekommen habe, der zwei Zähne zu wenig hatte!) ------------- Long Story Short: Wenn ihr die oben genannten Dinge beherzigt, kann eigentlich nichts schief gehen🤝 Ansonsten lasst euch die Teile von nem Fachmann/von ner Fachfrau raussuchen und verbauen, dann seid ihr sowieso auf der sicheren Seite✌️ Danke fürs Lesen, Teilen und berücksichtigen Euer Maxi 🔧🚗 #Ersatzteile #Qualität #Autoreparatur

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Spiegel Online May 18

Die 24-jährige Schauspielerin Luna Jordan, bekannt für ihre kraftvollen Rollen im Kampf gegen Konformität und patriarchale Strukturen, ist unerwartet verstorben, nachdem sie sich in ihrer Karriere mutig für die Thematisierung von sexuellem Missbrauch am Filmset eingesetzt hatte. #LunaJordan #Missbrauch #weiblicheWut

www.spiegel.de
»Euphorie«: Die Schauspielerin Luna Jordan ist tot
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