Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall. Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.
Eigenheim für die Pflege? - Riesen-Debatte um die Heimkosten
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