"Hoje começa o pesadelo da família Brandão..." (Adriana) QUIEN PUDERA VIVIR #Quemamacuida https://t.co/BvgXH8BG6G #Família #Drama #Pesadelo
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Vai šī arī ir dāvana Jūlijai no krievijas papucīša? Atrasts Rīgas brīvostas kartē….. https://t.co/BVGfnY6o6B #dāvana #Rīga #Krievija
Nius siegt auch in zweiter Instanz gegen die BVG vor Gericht: Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hat dem Berliner Verkehrsunternehmen angeordnet, die im Juni plötzlich aufgekündigte Nius-Werbekampagne nun ersatzweise laufen zu lassen. https://t.co/RVtEaBRne0 #BVG #Berlin #Gericht
Die NIUS-Werbung darf weiter durch Berlin fahren, auf Doppeldeckerbus und U-Bahn! NIUS siegte nun in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die BVG. https://t.co/kqXdYZd3mu https://t.co/TV6Rpt6luk #Berlin #ÖffentlicherVerkehr #NIUS
Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte
Richtig? Oder falsch?❗️ US-Medien bestätigen: Trump lässt Journalisten wirklich nicht rein! Medien wegen angeblicher „Fake News“ aus dem Weißen Haus verbannt. QUELLE (https://t.co/386zG1Sl5T) https://t.co/bVg8X8h2Lc #Trump #FakeNews #Journalismus #US
Bei einem schweren Busunfall in Berlin wurden 15 Menschen verletzt, als ein BVG-Bus frontal gegen einen Baum prallte, wobei eine Person schwer verletzt und in Lebensgefahr schwebt. #Busunfall #Berlin #Verletzte
Der Haushaltsentwurf 2027 ist ein Kriegshaushalt auf Pump: 200 Mrd. neue Schulden, über 150 Mrd. für Militär & Rüstung. Während Schulen, Infrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeplätze verkommen und das Wohngeld gekürzt wird. Merz und Klingbeil müssen weg! https://t.co/BVGbeYVCL0 #Kriegshaushalt #Militär #Schulden #DE
Είμαστε τυχεροί που έχουμε αυτή την ομάδα, αυτό τον προπονητή και αυτούς τους παίκτες. Όλοι δίπλα στην ΑΕΚ στα καλά και στα άσχημα. Γιατί θα έρθουν και καλά και άσχημα, έτσι είναι το ποδόσφαιρο. Η περσινή χρονιά έδειξε τον δρόμο #aekfc https://t.co/BVGaquaTeC #aek #ποδόσφαιρο #ΣupportAEK
📁 @FabrizioRomano ‼️ "La expectativa de TODAS LAS PARTES IMPLICADAS es que Julian NO se irá del Atlético para unirse al Arsenal. El Arsenal estaba esperando y consideró fichar a Julian, pero nunca hubo luz verde por parte de él." https://t.co/BVgnIUzt0N #Fútbol #Atlético #Arsenal
Stellt sich hier Karoline Preisler (FDP), Direktkandidatin für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, an einer Ampel vor einen BVG-Bus und ruft nach der Berliner Polizei, damit der Bus für sie dort die Türen öffnet, statt zur Bushaltestelle zu gehen wie jeder andere Berliner? https://t.co/XL9OpjPHgc #Berlin #FDP #Politik
🚨HAGAMOS TENDENCIA YA: SI HAY ABANDONO, ANULEN VOTOS. No podemos permitir desventaja en las votaciones, si Juanicar se va, deben anular todos los votos (incluidos los de Sol al 9009). COMENTEN Y RT gente #granhermano https://t.co/bvGzfyTmWT #abandonovotaciones #anularvotos #granhermano
Flávio anuncia Alfredo Gaspar de vice. Gaspar se destacou recentemente pelo corajoso e brilhante trabalho como relator da CPMI do INSS. O que você achou dessa escolha? https://t.co/bvgoyNGKt5 #politica #Brasil #CPMI
In data 24 luglio Andrea #Agnelli, tramite i suoi legali rappresentanti, ha presentato istanza per fissazione udienza al #TAR del Lazio e riattivare così il suo ricorso pendente avverso la giustizia #FIGC in seguito al pronunciamento favorevole della Corte di Giustizia Europea ⏳ https://t.co/BVgfaZl3l3 #Agnelli #FIGC #Giustizia
Fände fair, würden die Verantwortlichen der @BVG die Kosten des imA aussichtslosen Verfahrens aus eigener Tasche tragen & würden nicht die ohnehin blutenden öffentlichen Kassen Berlins weiter malträtieren. Nunja. https://t.co/LAvGYjw1ft #BVG #Berlin #ÖffentlicheKassen
Wichtige Stelle aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Die vorzeitige Beendigung der NIUS-Kampagne durch die BVG stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit dar. Gut, dass das Gericht diesen Grundrechtseingriff nun stoppt. https://t.co/M4t66mN1qX #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Rechtsprechung
„Die BVG als Staatsunternehmen wollte über die Grenzen der Meinungsfreiheit befinden. Dabei hat sie Rechtsbruch begangen, den sie jetzt auch noch selbst durch eine Pressemitteilung bekanntgeben muss. Ein weiteres Paradebeispiel für einen aggressiv-übergriffigen Staat, der dank der Justiz in seine Schranken gewiesen wurde.“https://t.co/IfzyRIgy1l #Meinungsfreiheit #Rechtsstaat #Justiz
Sehr gute Nachricht, aber nicht für "Unsere Demokratie" in Berlin 😂 🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪 #NIUS #BVG #Berlin #Meinungsfreiheit #Berlin #Meinungsfreiheit #Demokratie
Nius hat vor Gericht gegen die Berliner Verkehrsbetriebe gesiegt. Die landeseigene BVG muss nun die Anfang Juni abgebrochene Werbekampagne fortsetzen. Außerdem wurde dem Betrieb eine einschränkende Aussage über die Meinungsfreiheit verboten. https://t.co/PiUv9Z8FY5 #BVG #Meinungsfreiheit #Werbung
#NIUS is back in the #BVG! Unsere Werbekampagne kehrt zurück in den gelben Bahnen & Busse 😍 NATÜRLICH war es rechtswidrig, eine Werbekampagne auf Basis eines nie existierenden Motivs zu beenden & zu behaupten, dass die vollkommen korrekte Aussagen, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Schade, dass die BVG öffentliche Gelder verschwenden musste, um das vor Gericht zu erfahren – gut, dass das nun vor Gericht so bestätigt worden ist. #NIUS #BVG #Meinungsfreiheit