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#Maßregelvollzug
Yvonne Kussmann 23h

Yvonne Kussmann wrote that 22-year-old student Marius Dick was stabbed on July 15, 2026, around 10 a.m. in Trier on a pedestrian path by 22-year-old Afghan Sajad M. After the act, Sajad M. was taken to a psychiatric clinic. There is a suspicion that he was incapable of culpability or had diminished culpability due to a mental illness, Kussmann wrote. Sajad M. had already been in a psychiatric clinic before. Despite repeated inquiries, the public prosecutor's office has not yet informed Kussmann whether he was committed at that time due to a danger to others. Marius's parents gave an interview to the Trier Volksfreund. Four weeks after the death of his son, the father suffered a heart attack and had to undergo surgery. He is currently in a rehab clinic and is supposed to come home on the weekend so that his wife and younger son are not alone. Kussmann wrote that Chancellor Merz called the parents shortly after the act because Marius’s mother was politically active in the CDU. The father reportedly urged Merz to immediately deport immigrants who had committed offenses to prevent further acts. This was a promise that Merz had made before the election. The father is now disappointed because, in his view, nothing has happened. He said that such acts could happen to anyone and accused the government of not protecting citizens. He said this would tear the CDU apart and could lead to other parties taking power. Germany is currently at a turning point, he also reportedly said. As of now, Sajad M. has not commented on the act. Kussmann wrote that she is looking forward to the trial with anticipation and fears it could end with an acquittal due to insanity and placement in overcrowded preventive detention. She announced that she would ask the public prosecutor's office again in the following week about the possible conclusion of the investigation and the status of the forensic psychiatric report. The interview can be found in the comments. #Trier #Gewalt #Justiz (translated)

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Yvonne Kussmann 2d

Yvonne Kussmann reported on the murder of 24-year-old CDU young politician Christoph R. in January 2025, stating that Mamadou Alpha B. cut his throat and then burned his body. The crime was committed nine days before the expiration of his residence permit. In the trial, Mamadou Alpha B. was deemed unaccountable due to paranoid schizophrenia, and his placement in a forensic psychiatric institution was ordered. Kussmann questioned the verdict. In her opinion, the man's behavior could also be explained by the rites and beliefs of the strictly Islamic Fulla ethnic group to which he belongs. She wrote that the illness had never been diagnosed before the crime. Kussmann noted that the Cottbus Administrative Court had already dismissed Mamadou Alpha B.'s lawsuit against the rejection of his asylum application in July 2021. According to her, the reasoning of the judgment reveals that he provided different dates of birth in his asylum application in Italy and lied during a hearing at the BAMF. Kussmann stated that this had no impact on his stay in Germany. She wrote that the perpetrator should not have been in Germany anymore and mentioned that she had revised her research text on the case. Furthermore, Kussmann requested support for her portal Aktuell Informiert. She wrote that expenses currently exceeded revenues. Donations were intended to facilitate research, court visits, on-site appointments, technical expenses, and the expansion of the portal. https://t.co/0RvVD8whhG #Politik #Asyl #Rechtssystem (translated)

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Yvonne Kussmann 3d

Yvonne Kussmann wrote that there are still no traces of Muhamad M., who escaped from the secure psychiatric facility Altscherbitz in Saxony on September 25, 2026. According to a report by FOCUS from the previous day, the 22-year-old Afghan used his first approved accompanied outing in the unsecured clinic area to escape. The only caregiver who accompanied him could not hold him back, Kussmann wrote. She asked the clinic if there was a directive to respond exclusively verbally in the event of an escape and not to use direct force. As a comparison, she referred to Ahmad N., who, according to her account, escaped from the secure facility in Wiesloch during a similar outing on September 8, 2023. Caregivers had followed him to the later crime scene; there he fatally stabbed the 30-year-old cashier Lisa with a knife he had previously stolen in a TEDI store. Kussmann also requested explanations regarding an assessment expressed by the clinic, according to FOCUS, that no further crimes were to be expected due to long-term medication for several weeks. She asked among other things when the medication had started and how long Muhamad M. had been stable before his escape. He had been accommodated since October 2025; on June 30, 2026, the regional court in Leipzig ordered his permanent accommodation. At the time of the judgment, further crimes were anticipated, and according to Kussmann, there was also a lack of insight into his illness and willingness to undergo treatment. The clinic rejected both questions, citing safety aspects, patient protection, and medical confidentiality. They also emphasized that those accommodated were clinic patients with a statutory entitlement to treatment and not inmates of a correctional facility. The medical management has its own assessment and discretion in therapeutic measures. Kussmann wrote that she forwarded her inquiry to the responsible ministry and shared the search alert again. In the meantime, another photo has been published. https://t.co/rNiWoDmLNM #Flucht #Sachsen #Gesundheitssystem (translated)

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NIUS 2w

+++ Gefährlicher Afghane (22) aus aus Maßregelvollzug geflohen +++ https://t.co/nYNwgiBShh https://t.co/5fPMLEISWT #Sicherheit #Kriminalität #Flucht

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Yvonne Kussmann 2w

Achtung im Raum Leipzig. Wieder mal ist ein vermeintlich psychisch kranker Straftäter aus dem Maßregelvollzug abgehauen. Dieses Mal handelt es sich um einen 22-jährigen Afghanen, der bereits gestern abhauen konnte. Die Gelegenheit ergab sich beim begleiteten Spazierengehen auf dem Gelände. Genau auf diese Weise entkam auch der somalische Mörder von Lisa in Wiesloch. Die Polizei warnt. Aufgrund der begangenen Straftaten könnte der Mann eine Gefahr für Dritte darstellen. Laut der BILD hat der 22-Jährige im vergangenen Jahr in Leipzig einem Mann das Handy gestohlen, als dieser sich wehrte, stach er mit einem Messer auf ihn ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Allahu Akbar soll er auch gebrüllt haben. Das natürlich nur weil er - man ahnt es - unter einer paranoiden Schizophrenie leiden soll. Bleibt zu hoffen, dass man ihn schnell findet und er bis dahin niemanden tötet, so wie es im Fall Wiesloch der Fall war. Hier alle Infos und die Beschreibung des Gesuchten: https://t.co/rNiWoDmLNM #Leipzig #Polizei #Sicherheit

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Bild 2w

Die Polizei warnt vor einem geflüchteten 22-jährigen Afghanen, der während eines Spaziergangs aus dem Maßregelvollzug in Sachsen entkommen ist und potenziell eine Gefahr darstellt. #Polizei #Afghane #Flucht

www.bild.de
Polizei warnt vor Afghanen - Gefährlicher Straftäter floh beim Spazierengehen
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Yvonne Kussmann 4w

Ich muss nochmals die Fahndung zu dem 30-jährigen Mann teilen, der am 7. September aus dem Maßregelvollzug Klingenmünster (RLP) geflohen ist und nach dem die Polizei seit dem 14. September öffentlich fahndet. Zuerst hatte mir ja die Staatsanwaltschaft auf meine Anfrage hin mitgeteilt, dass es sich bei ihm um einen Somalier, der 2015 nach Deutschland kam, handelt. Im August 2024 wurde er vom Landgericht Landau wegen mehrerer Straftaten aufgrund einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht. Zwei Jahre später nutzte er einen genehmigten Ausgang, den er im Rahmen von Lockerungsmaßnahmen erhielt, um abzuhauen. Jetzt liegt mir das Urteil vor, weswegen er 2024 im Maßregelvollzug untergebracht wurde. Und daraus geht hervor, dass der Mann - wie so oft - eine weitere Alias-Identität hat. Bei dieser Identität ist er dann kein Somalier mehr sondern Äthiopier. Spätestens morgen berichte ich wie es dazu kam, dass der 30-Jährige, wo auch immer er wirklich herkommt, im Maßregelvollzug landete. Gefahndet wird noch immer nach ihm. https://t.co/bE2j8BQghK #Fahndung #Polizei #Deutschland

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Yvonne Kussmann 4w

Der Fall des Polizisten, der sich als Frau ausgibt und aktuell wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, Besitz und Verbreitung pornografischer Inhalte sowie wegen des Erstellens tierpornografischer Inhalte vor dem Landgericht Traunstein steht, erinnerte mich an den Fall Kamilla Nagy. Kamilla Nagy wurde am 31. Mai 2022 im Isar-Amper Klinikum in München auf einer geschlossenen geschlechtergemischten Station von dem damals 33-jährigen Brasilianer Jayson B. auf brutalste Weise getötet. Jayson B. gab sich auch als Frau aus, kleidete sich als Frau und war als Trans-Prostituierter tätig. Er drohte vor Polizeibeamten, dass er einen Menschen töten werde und konnte sich dennoch nur Stunden später frei auf der Station bewegen. Kamilla wurde totgeschlagen und erwürgt, aber auch in ihren letzten Momenten auf schwerste Art und Weise sexuell misshandelt. Ich habe mich über Jahre mit dem Fall beschäftigt, bis die Akte quasi geschlossen wurde und die Eltern von Kamilla aus Deutschland fortzogen. Der Täter wurde wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft und im Maßregelvollzug untergebracht. Ich habe bei allen zuständigen Behörden angefragt, ob Jayson B. im Maßregelvollzug für Männer oder für Frauen untergebracht ist und keine Antwort erhalten. Man bat um Verständnis, dass man verpflichtet sei, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu wahren. Das Amt für Maßregelvollzug in Bayern teilte mir weiterhin mit: "Generell werden im Maßregelvollzug in Bayern Personen entsprechend ihrer Eintragung im Personenstandsregister behandelt. Für Frauen gibt es eine spezielle Einrichtung in Taufkirchen (Vils) (Frauenforensik). In Einzelfällen, insbesondere wenn das äußere Erscheinungsbild (noch) nicht mit der Eintragung im Personenstandsregister übereinstimmt, werden individuelle Lösungen in den Einrichtungen gefunden." Wer sich für die Geschichte von Kamilla Nagy interessiert findet hier meinen Text. Ich nutze die Erinnerung und frage morgen nach, ob der Täter noch untergebracht ist oder entlassen wurde: https://t.co/0cowA64t9o #Vergewaltigung #SexuellerMissbrauch #Justiz

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Yvonne Kussmann 4w

Ich habe Antwort der Staatsanwaltschaft auf meine Anfrage zum aus dem Maßregelvollzug Klingenmünster geflohenen Mann erhalten, nach dem seit gestern öffentlich gefahndet wird. Bei ihm handelt es sich um einen Somalier, der 2015 nach Deutschland kam. Im August 2024 wurde er vom Landgericht Landau wegen Gewaltdelikten aufgrund einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht. Zwei Jahre später hatte er bereits den Lockerungsstufenplan so weit durchlaufen, dass ihm Ausgänge genehmigt wurden. Einen dieser Ausgänge nutzte er um abzuhauen. Welche Straftaten er genau begangen hat ist derzeit nicht bekannt. Ich berichte darüber, sobald mir das Urteil vorliegt. https://t.co/bE2j8BQghK #Deutschland #Justiz #Kriminalität

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Yvonne Kussmann 4w

Wieder mal ist ein Straftäter aus dem Maßregelvollzug abgehauen. Dieses Mal ist es das Pfalzklinikum Klingenmünster, wo auch der Somalier untergebracht ist, der 2022 in Oggersheim die beiden Maler Jonas und Sascha getötete hatte. Dort ist der jetzt gesuchte 30-jährige Mann wegen mehrerer Straftaten untergebracht, u.a. wegen Körperverletzungsdelikten. Die Flucht ist schon eine Woche her, jetzt fahndet die Polizei öffentlich. Möglich, dass der 30-jährige sich mittlerweile in Frankreich aufhält. Denn er wurde zuletzt im Raum Straßburg gesehen. Wenn man den Mann sieht, soll man ihn im Blick behalten und den Notruf wählen. Eine Anfrage, seit wann er dort wegen welcher Taten genau untergebracht ist und wie ihm die Flucht gelingen konnte, läuft. Sobald ich Antwort habe, berichte ich. Hier alle Infos: https://t.co/bE2j8BQghK #Polizei #Strafrecht #Fahndung

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Yvonne Kussmann 4w

Guten Morgen zusammen, Schulbeginn in BaWü, der Alltag hat uns also wieder. Wir werden sehen, was das Schuljahr bringt. Im Fall des Messerangriffs von Wangen, wo im April 2024 ein 34-jähriger Mann mit syrischer und niederländischer Staatsangehörigkeit in einem Norma ein 4-jähriges Mädchen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist seit ein paar Monaten die Abschiebung des Täters geplant. Mohamed S. wurde im späteren Prozess wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Von dort will man ihn jetzt in die Niederlande überstellen. Ich behalte den Verbleib solcher Täter im Blick und frage regelmäßig nach, ob sie noch untergebracht sind. Soeben erreicht mich die Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass Mohamed S. sich weiter hier im Maßregelvollzug befindet, weil die Niederlande noch nicht über den Antrag von Deutschland, ihn zu überstellen, entschieden hat. In vier Wochen frage ich wieder an. Nochmals möchte ich an die Trauerwache erinnern, die an diesem Samstag, 19. September ab 14 Uhr auf dem Römerberg in Frankfurt stattfindet. Euch allen wünsche ich einen guten Start in die neue Woche. #Schulbeginn #Messerangriff #Frankfurt

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Yvonne Kussmann Aug 12

Jetzt ist er da, der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie. Der Messerangreifer vom Ulmer Media Markt wird jetzt für rund 400 Euro pro Tag im Maßregelvollzug untergebracht. #Freispruch #Schuldunfähigkeit #PsychischeGesundheit

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Yvonne Kussmann Aug 12

Die Plädoyers im Fall des Messerangriffs im Ulmer Media Markt wurden gehalten. Jetzt sind sich alle einig und fordern den Freispruch für den x-fach vorbestraften und seit drei Jahren ausreisepflichtigen Eritreer wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung im Maßregelvollzug. Urteil folgt heute Nachmittag. #Rechtsfall #Ulm #Urteil

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Yvonne Kussmann Aug 11

Heute vor einem Jahr, am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Ukrainerin Liana K. von einem ausreisepflichtigen, mehrfach auffälligen Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen. Das Mädchen überlebte den Angriff nicht. Der Täter war einen Tag vor der Tat noch in einer psychiatrischen Klinik, wurde dort aber entlassen weil keine Fremd- oder Eigengefährlichkeit festgestellt wurde. Im späteren Prozess wurde Muhammad A. vom Landgericht Göttingen vom Tatvorwurf wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Die Nebenkläger und die Verteidigung des Irakers gingen in Revision. Der BGH muss darüber noch entscheiden. Ich habe mehrfach zu dem Fall geschrieben. Sobald mir das rechtskräftige Urteil vorliegt, werde ich wieder berichten. Hier meine bisherigen Texte dazu: https://t.co/YlSm6d3h00 https://t.co/rT1X8mNS8x https://t.co/3Uo1lIlFSX #Justiz #Kriminalität #Ukrainerin

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Yvonne Kussmann Aug 10

Im Prozess zum Messerangriff im Ulmer Media Markt erläuterte der forensisch-psychiatrische Sachverständige heute das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Eritreers. Der Sachverständige kam im vorläufigen Gutachten, das vor der Anklage erstellt wurde, zum Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, weswegen die Staatsanwaltschaft auch regulär Anklage wegen versuchten Mordes erhoben hatte. Nun aber in der Hauptverhandlung kam er aufgrund verschiedener Zeugenaussagen im Prozess zu keinem eindeutigen Ergebnis mehr in der Frage ob die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde oder nicht und stellte drei mögliche Diagnosen vor. Erstens sei möglich, dass der Angeklagte die ganzen Gewalttaten – er saß ja schon mehrere Jahre in Haft – quasi aufgrund seines Charakters begangen hätte. Zweitens könnte eine Schizophrenie ohne Wahnvorstellungen vorliegen und drittens wäre auch möglich, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Diese Diagnose stellten Ärzte, die ihn aktuell im Justizkrankenhaus behandeln. Es gibt aber auch Ärzte, die den Angeklagten für einen Simulanten halten. Der Gutachter geht jedoch davon aus, dass er weiterhin gewalttätig sein könnte, erst recht, wenn er die verordneten Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Nun liegt es am Landgericht Ulm, wie das Urteil aussehen wird. Das Gericht hätte auch die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen in Auftrag zu geben. So wie es aussieht, wird das aber nicht der Fall sein. Es ist weiterhin geplant, dass das Urteil an diesem Mittwoch verkündet wird. Nach dem heutigen Tage gehe ich persönlich davon aus, dass es wie so oft auf die Schuldunfähigkeit mit Unterbringung im Maßregelvollzug hinauslaufen wird, im besten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit mit einer Haftstrafe. Aber ich tippe auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und hoffe, falsch zu liegen. #Gericht #Schuldfähigkeit #Ulm

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Yvonne Kussmann Aug 6

Guten Morgen zusammen, heute soll das Urteil im Fall des Anschlags auf die Verdi-Demo in München fallen. Zur Erinnerung: Der afghanische Staatsangehörige, tadschikischer Volkszugehörigkeit Frarhad N. fuhr am 13. Februar 2025 mit seinem Auto in die Menschenmenge und tötete die 37-jährige Hamel und ihre zweijährige Tochter Hafsa. Der Fall zeigt gut auf, dass hier offensichtlich alles dafür getan wird, selbst vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf Biegen und Brechen hierzubehalten. Mir liegt das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vor, welches die Klage von Farhad N. gegen den abgelehnten Asylantrag abwies. Das Urteil ist vom 9. Oktober 2020. Es wurde darin bestätigt, dass der Afghane keinerlei Anspruch auf legalen Aufenthalt in Deutschland hat und die Abschiebeandrohung der Behörden rechtmäßig ist. Damit war Fahrhad N. vollziehbar ausreisepflichtig. Das Gericht hält auch fest, dass den Phantasiegeschichten von N. warum er angeblich verfolgt wurde, keinen Glauben geschenkt wird. Als gäbe es dieses Urteil nicht, erhielt Fahrhad N. ein halbes Jahr später, im April 2021 eine Duldung, weil er einen Schulabschluss gemacht und eine Ausbildung begonnen hatte. Heute soll nun das Urteil vor dem OLG München folgen. Am ersten Prozesstag zeigte Fahrhad N. erst einmal den Tauhid-Finger in die Kameras. Dennoch hätte seine Verteidigung gerne die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit und die Einweisung in den Maßregelvollzug, weil bei N. eine „hebephrene Schizophrenie“ vorliegen würde und er die Tat im „katatonen Zustand“ begangen hätte. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft plus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an und baten darum, die Tat nicht politisch zu instrumentalisieren und keinen Hass zu schüren. Wie das Urteil auch lauten wird.......teuer wird es für den Steuerzahler so oder so. #München #Asylrecht #Gericht

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Yvonne Kussmann Aug 2

Heute vor vier Jahren, am 2. August 2022 wurde der 79-jährige Peter M. auf offener Straße und am helllichten Tag in Ludwigsburg erstochen. Sein Mörder ist der 43-jährige Somalier Ali J. Also wenn die Angaben stimmen. Seine Identität war bis zum Prozess nicht geklärt. Peter M. war ein sogenanntes Zufallsopfer. Peter M. unterhielt sich gerade mit einer Frau und deren 6 Jahre alten Tochter auf der Straße, als Ali J. ihn hinterrücks angriff und mehrfach mit dem Messer auf ihn einstach. Der Täter wurde Stunden später in Stuttgart-Möhringen festgenommen, nachdem Kunden eines KFC ihn dort erkannten. In den Sozialen Medien verbreitete sich ein Video des Angreifers, wie er vom Tatort wegging, als er sich sicher war, dass Peter M. tot war. In dem Fall wurden später Vorwürfe gegen die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Stadtverwaltung laut, man habe die Tat vertuschen wollen. Der Fall zeigt gut auf, was in Sachen Asylpolitik nicht erst seit 2015 falsch läuft. Ali J. tauchte das erste Mal 1996 in Deutschland auf. Dann war er wie vom Erdboden verschwunden, bis er 2009 wieder auftauchte. Abgelehnte Asylanträge, aber Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit anschließender unbefristeter Niederlassungserlaubnis. Trotz zigfacher, teils schwerer Straftaten, die zu sehr geringen Strafen führten. Es gibt außerdem frühere Gutachten, die Ali J. Schuldunfähigkeit bescheinigten, welche auf Spekulationen des Sachverständigen basierten und nicht auf objektiven Anhaltspunkten, was unzulässig sei, wie der im Fall des Mordes an Peter M. beauftragte Gutachter erläuterte. Der Mörder von Peter M. wurde 2023 zu 12 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet, weil das Gutachten von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Mittlerweile wurde Ali J. in eine JVA verlegt, weil seine Abschiebung geplant ist. Ob diese bereits vollzogen wurde, ist noch Gegenstand einer Anfrage. Der Fall hat tatsächlich noch weniger mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, als die ganzen anderen Verbrechen im öffentlichen Raum mit selbem Täterprofil und Tatmuster. Einzig die Ludwigsburger Kreiszeitung hat sich hier positiv abgehoben. Ich habe mich die letzte Zeit und bis gerade eben intensiv mit dem Mord an Peter M. beschäftigt und alles zusammengefasst. Hier mein Text dazu: https://t.co/WB6cx3XGZ1 Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Mord #Asylpolitik #Gesellschaft

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Yvonne Kussmann Jul 23

In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Angriffen auf Spielplätzen. Mal rannte eine Frau nackt hinter Kindern her, ein anderes Mal griff ein Mann einen kleinen Jungen und dessen Oma an und verletzte beide schwer. Es gab einige Fälle von Exhibitionismus und sexueller Belästigung und auch mehrere schwere Körperverletzungen. Ich habe mich in den letzten Wochen mit derlei Angriffen auf Spielplätzen beschäftigt und in einem besonders schweren Fall zur juristischen Aufarbeitung recherchiert. Nachdem ein Tunesier in Dresden eine Familie auf einem Spielplatz angegriffen hatte, wurde er für schuldunfähig erklärt und im Maßregelvollzug untergebracht. Es ist – wieder einmal – ein Fall, der nach Urteilsverkündung viele Fragen hinterlässt, auch und gerade was die vermeintliche Schuldunfähigkeit eines Täters anbelangt, der hier schon Jahre im Knast wegen schwerer Gewalttaten verbrachte. Nicht zum ersten Mal lassen sich Hinweise für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung auch mit Riten, Gebräuchen, Glauben und Aberglauben im Herkunftsland des Täters erklären. In diesem Fall dürfte nicht einmal der Name des Täters korrekt sein. Hier mein Text: https://t.co/mMdeW1jLbA Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gewalt #Sicherheit #Rechtssystem

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Yvonne Kussmann Jul 21

Die Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky zeigt die Probleme im Umgang mit psychisch kranken Straftätern, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, gut auf. Er bezieht sich in dieser Anfrage auf die am Bahnhof Friedland getötete 16-jährige Ukrainerin Liana K. Ein 31-jähriger, eigentlich ausreisepflichtiger Iraker hatte sie vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Der Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Maßregelvollzug untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Rakicky wollte unter anderem wissen, wie viele ausreisepflichtige Personen, die gleichzeitig mit einer schweren psychischen Erkrankung wie Schizophrenie diagnostiziert wurden, sich in Niedersachsen aufhalten. Antwort: Wegen datenschutzrechtlicher Schutzbedürftigkeit und fehlender rechtlicher Grundlage liegen diese Daten weder den Ausländerbehörden noch dem verantwortlichen Innenministerium vor. Man weiß es also nicht. Um die Frage, wie viele Straftaten von ausreisepflichtigen Personen mit gleichzeitiger schwerer psychischer Erkrankung es gibt, zu beantworten, müsste man angeblich jeden einschlägigen Fall manuell mittels Akteneinsicht prüfen, da diesbezüglich keine Statistik erhoben wird. Man weiß es also auch nicht. Die Frage, wie viele der genannten Täter den Behörden bereits als Gefährder oder gefährdete Person bekannt waren, kann man auch nicht beantworten. Auch das weiß man nicht. Eine Frage konnte man jedoch beantworten. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter befinden sich aktuell 38 Personen, die nach unserem Gesetz ausreisepflichtig sind. Diese Straftäter haben also kein Recht, hier zu sein, werden aber für rund 350 Euro pro Tag und Person (Durchschnitt Niedersachsen) weggeschlossen während gleichzeitig mittels Therapie die Resozialisierung versucht wird. Diese 38 psychisch kranken Straftäter, die eigentlich gar nicht hier sein dürften, verursachen damit Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro pro Tag, rund 400.000 Euro pro Monat und somit 4,8 Millionen Euro im Jahr. Die Rede ist nur von Niedersachsen. In den anderen Bundesländern wird das ähnlich aussehen. Die Opfer dieser ausreisepflichtigen Straftäter können von dieser Unterstützung und von diesen Summen nur träumen. Quelle: Drucksache 19/11197 #PsychischeGesundheit #Asylbewerber #Straftaten

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Stefan_Magnet Jul 21

Die Kosten für eine forensischen Psychiatrie (Maßregelvollzug), für "Schuldunfähige", liegen monatlich zw 12.000 u 22.000 Euro. Bei einem 22jährigen Täter, der noch mehrere Jahrzehnte lebt, fallen ca 10 Mio. Euro an. Da keine "Einzelfälle", sprechen wir in Summe von Milliarden. #Psychiatrie #Kosten #Gesundheitssystem #Thetweetdoesnotmentionanyspecificcountries.Therefore #therearenocountrycodestoreturn.