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#Persönlichkeitsschutz
Yvonne Kussmann 2w

Guten Morgen zusammen, heute vor neun Jahren, am 29. September 2017 wurde in Wittenberg der damals 30-jährige Marcus Hempel von einem zur Tatzeit 17-jährigen Syrer vor einem Einkaufszentrum totgeschlagen. Sabri H. wurde zweieinhalb Jahre später vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden verurteilt. Es ist der Beharrlichkeit des Vaters von Marcus zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess kam. Denn zuerst wollte die Staatsanwaltschaft den Fall als Notwehrhandlung des Syrers abtun. Das, obwohl es Videoaufnahmen gibt, die zeigen, dass dem nicht so war. Am Ende stand dann das bemerkenswert milde Urteil gegen den 17-Jährigen. Gegen den Vater von Marcus ermittelte dann kurzfristig die Polizei, weil es einen Hinweis gab, er würde sich an dem Syrer rächen wollen. Polizisten suchten Herrn Hempel im Dezember 2020 an seinem Arbeitsplatz auf und führten eine Gefährderansprache durch. Gegen den Vater des Opfers. Hiergegen wehrte sich Herr Hempel mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, woraufhin die Polizei eingestehen musste, dass die Gefährderansprache rechtswidrig war und die polizeiliche Maßnahme zurückgenommen werden musste. Der Persönlichkeitsschutz des jugendlichen Täters scheint hingegen bis heute oberste Priorität für die deutsche Justiz zu haben. Als ich im Frühjahr vergangenen Jahres das Urteil anforderte, wurde mir die Herausgabe verweigert mit der Begründung, dass „überwiegend schutzwürdige Interessen des zur Tatzeit jugendlichen Verurteilten zu beachten und zu schützen sind.“ Dies ist bis dato die einzige Verweigerung dieser Art bei über zweihundert Urteilsanfragen. #Justiz #Opferrecht #Gesellschaft

16862
D
der Standard 4w

Der Presserat hat die Kronen Zeitung wegen der Veröffentlichung eines Videos von einem tödlichen Sturz einer 21-Jährigen beim Rope-Jumping als Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes gerügt. #Medienethik #Presserat #KronenZeitung

www.derstandard.at
Presserat: "Krone" verletzte mit Video von Todessturz Menschenwürde
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KaterX Sep 5

Nach einmal drüber schlafen, war es leider doch kein schlechter Traum..... Das Berliner #Datenleck ist kein Datenschutzvorfall, sondern der Beleg strukturellen Versagens. Personal- und Zugangsdaten, Notfallplanungen sowie KRITIS-/Zivilschutzangaben ermöglichen Identitätsdiebstahl, Social Engineering, Spionage, Sabotage, Erpressung und gezielte Störungen. Ich lehre seit Jahren auch über den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Dazu gehört zwingend die Aufrechterhaltung der Regierungs- und Verwaltungsfunktion sowie die Themen Geheim- u Sabotageschutz. Es wurden Konzepte entwickelt und übergeben um für wenig Geld sichere Kommunikation zu ermöglich, beispielgebend Räume gehärtet und Hardware angeschafft um Daten eben nicht zentral sondern auf BSI zertifizierten externen Datenträgern offline abzulegen die weggeschlossen werden können, uvm. Genau diese Vorschläge wurden zerredet, ignoriert, belächelt, als nicht notwendig abgetan und im Ergebnis wurde hier gründlich alles mit Anlauf und Vorwarnung gegen die Wand gefahren. Ebenso lange warne ich hier und persönlich vergebens an entscheidenden Stellen vor den Defiziten im Geheim- und Sabotageschutz. Auch die @AG_KRITIS war und ist da immer sehr deutlich! Besonders krass: Sollte es zutreffen wie mir zugetragen, dass Sicherheitsüberprüfungen von IT-Beschäftigten mit Verweis auf deren Persönlichkeitsrechte durch den Verantwortlichen abgelehnt wurden, wäre die Ironie kaum zu übersehen: Persönlichkeitsschutz als Begründung, bis die Persönlichkeitsdaten anderer im Darknet liegen – bitterer wird Ironie selten. Bei konsequenter Umsetzung von VSA Berlin und BSI-Standards hätten Verschlusssachen und sensible Daten nicht in diesem Umfang gemeinsam erreichbar sein dürfen. Über welche Benutzerrolle war der Zugriff auf solche heterogene Bestände möglich? „Kenntnis nur, wenn nötig“ ist kein Text für ein Wandtattoo sondern dient eben genau dazu, dass niemand alles weiss sondern nur das für ihn Notwendige. Nach intensiver Sichtung ergibt sich zum Glück keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen Anschlag. Und eine hilfreiche Praxiserkenntnis spielt in die Karten Berlins, es kommt nie so wie im Plan vorgesehen, damit sind nur Eckdaten aber keine lagespezifischen Schritt für Schritt Abläufe veröffentlicht worden und damit unbrauchbar für direkten Nutzen. Der Missbrauch personenbezogener Daten bleibt dennoch tragischerweise real. ⚠️Wer die Daten herunterlädt, darf sie keinesfalls weitergeben oder veröffentlichen – das kann rechtswidrig und strafbar sein! #berlin #leak #datenschutz #geheimschutz #sicherheit #sabotage #datenleak #bsi #datenschutz #datenleak #sicherheit

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Yvonne Kussmann Sep 2

Ich bin genervt. Meine oberste Regel lautet, dass ich nichts einfach so veröffentliche, wenn nicht gesichert ist, dass die Informationen auch den Tatsachen entsprechen. Stets versuche ich von behördlicher Seite Bestätigung einzuholen, weil ich keine ungesicherten Informationen weitergeben will. Zum einen denke ich, dass die Glaubwürdigkeit von Politik, Behörden, Justiz und vieler Medien ohnehin schon stark beschädigt ist, selbst verschuldet. Zum anderen will ich meine eigene Glaubwürdigkeit wahren und Veröffentlichtes im Fall der Fälle auch ordentlich belegen können. Dadurch bin ich vielleicht nicht die Schnellste, aber das, was ich schreibe, stimmt. Gerade im Bereich von Verbrechen und der jeweiligen Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen läuft man jedoch quasi gegen Wände, will man ordentlich recherchieren und berichten. Im Fall der in Rosenheim getöteten 31-Jährigen berichtete die Polizei, dass es sich um einen deutschen Tatverdächtigen handelt. Die BILD berichtet, der Vorname sei Thomas. Ich habe darüber auch kurz geschrieben und in dem Zusammenhang auf die BILD verwiesen. Viele stellten das in Frage. Daraufhin wollte ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft im Sinne von Transparenz und um Gerüchte zu vermeiden, eine Bestätigung des Vornamens. Wohlgemerkt, nicht den vollständigen Namen, sondern lediglich eine Bestätigung, ob der Vorname „Thomas“ korrekt ist. Antwort der Staatsanwaltschaft: Auch wenn das Interesse im Sinne einer korrekten Berichterstattung nachvollziehbar ist, überwiege im Ermittlungsverfahren das Interesse des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten, weswegen diesbezüglich keine Auskünfte erteilt werden können. Laut KI tragen zwischen 150.000 und 200.000 Männer in Bayern den Vornamen „Thomas“. Also, bleibt festzuhalten, dass es keine offizielle Bestätigung dafür gibt, dass der Vorname des Tatverdächtigen im Fall Rosenheim „Thomas“ ist. Über Misstrauen gegenüber Behörden und Gerüchte in den Sozialen Medien braucht man sich wirklich nicht wundern. #Transparenz #Glaubwürdigkeit #Berichterstattung

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Yvonne Kussmann Aug 25

Neuigkeiten im Fall der getöteten 60-jährigen Frau am Hamburger Alsterwanderweg. Auf meine Anfrage hin teilte mir die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, dass die Frau an Stichverletzungen im Hals und Bauchraum erlitten hat und am erheblichen Blutverlust verstorben ist. Tatverdächtig ist eine 22-jährige Deutsche. Es gibt Hinweise auf eine psychische Erkrankung, weswegen eine forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dennoch befindet sich die 22-Jährige derzeit in Untersuchungshaft und nicht in einer psychiatrischen Klinik. Bleibt abzuwarten, was diesbezüglich in den kommenden Tagen passiert. Meine Frage, ob es bereits in der Vergangenheit zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man mir nur dahingehend beantworten, dass die Tatverdächtige bis dato nicht im Zusammenhang mit einem Strafverfahren in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Tatverdächtige und Opfer sollen sich zuvor nicht gekannt haben. Meine Frage, ob es sich bei der Tatverdächtigen um eine Transfrau handelt, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht beantwortet. Gleiches gilt zu Fragen des Opfers. #Hamburg #Kriminalität #PsychischeGesundheit

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newsORF.at May 29

Der Presserat hat die „Kronen Zeitung“ wegen der Veröffentlichung von Fotos und Namen einer verstorbenen Flugbegleiterin in Wien gerügt, da diese gegen den Ehrenkodex für den Persönlichkeitsschutz und die Intimsphäre verstößt, während die Berichterstattung einen starken Fokus auf spekulative und emotionalisierende Elemente legt und gleichzeitig auf Hinweise zu Hilfsorganisationen verzichtet. #Presserat #KronenZeitung #Persönlichkeitsschutz

orf.at
Presserat rügt „Krone“ wegen Fotos und Namen toter Frau
11346
D
der Standard May 29

Der Presserat hat die Kronen Zeitung für die Veröffentlichung des Fotos und Namens einer verstorbenen Stewardess gerügt, da dies gegen den Ehrenkodex bezüglich des Persönlichkeitsschutzes und der Intimsphäre verstößt. #Pressefreiheit #Persönlichkeitsschutz #Ehrenkodex

www.derstandard.at
Presserat rügt "Krone": Foto und Name von toter Frau veröffentlicht
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