Urteil VG Niedersachsen Die Anordnung der Landesmedienanstalt gegenüber 𝕏, meinen Post zu löschen oder zu sperren, war rechtswidrig. Das ist aber nur die erste Etappe. Es wird sicher Berufung eingelegt, womöglich auch Revision, und die Sache könnte auch bis zum EuGH gehen. #Urteil #Medienfreiheit #EuGH #DE #EU











