Ich recherchiere gerade zu Maja S., dem Polizisten, der sich als Frau ausgibt und gerade vor dem Landgericht Traunstein wegen Vergewaltigung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und der Herstellung von tierpornografischen Inhalten steht. Entgegen verschiedener medialer Berichterstattungen ist der Angeklagte offensichtlich nicht einschlägig vorbestraft. Dies noch unter Vorbehalt, da noch eine weitere Anfrage an ein anderes Gericht läuft. Einige Medien hatten berichtet, er wäre vom Amtsgericht Rosenheim wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt worden. Das ist nicht korrekt. Auf Anfrage teilte mir das AG Rosenheim mit, dass er im Juli 2025 wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Er hatte eine Maschinenpistole zuhause, bei der zwar Magazin und Verschluss fehlten, aber eine vorherige Unbrauchbarmachung hatte er rückgängig gemacht. Die waffenrechtliche Erlaubnis dafür hatte er nicht. Das Gericht glaubte den Angaben, dass die Waffe nur zu Dekorationszwecken in der Wohnung sei. Eine Verurteilung wegen Besitz oder Verbreitens von kinderpornographischen Inhalten ist beim Amtsgericht Rosenheim nicht erfolgt. #Justiz #Traunstein #Vergewaltigung


