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#Hausverbot
Donald J. Trump 13h

Trump justified the ban on employees of CNN, MS NOW, and Politico by claiming that these media outlets spread "misinformation" as well as "fabrications and lies." #Trump #Medien #Kartellrecht (translated)

Wegen Sende-Stopps: US-Justizministerium leitet Untersuchung gegen fünf Medien ein
www.faz.net
2081
D
der Standard 19h

The U.S. Department of Justice has launched an investigation against five major television networks that organized the boycott of President Donald Trump's appearances in reaction to the banning of certain journalists from the White House, as this may violate antitrust laws. #Hausverbot #USMedien #Kartellrecht (translated)

www.derstandard.at
Untersuchung gegen fünf US-Medien wegen Trump-Sende-Stopp
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🇩🇪LilitThyra🩶 1w

The contact debt is back! BSW politician Claudia Wittig is effectively banned from cafés in Halle for political reasons, just because she does not adhere to the firewall and also talks to the AfD! She received an email from café owner Hansen. In it, she was asked to avoid his 3 venues in the future! Reason: One does not support politics "from the right edge" and no one who supports it. Now the café owner is complaining that his email inbox is overflowing and that negative reviews are coming in on his Google profile by the minute! The relevant venues of the Hansen trading group are: Roter Horizont Bunūel Connoisseur... #Politik #Halle #Meinungsfreiheit (translated)

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Fabio De Masi 🦩 2w

Die EU geht immer extremer gegen kritische Stimmen vor! Jüngstes Beispiel: @IuliiaMendel , die ehemalige Pressesprecherin des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, wurde von diesem sanktioniert, weil sie den Abnutzungskrieg in der Ukraine kritisiert und fordert auf eine NATO Perspektive zu verzichten. Sie hat dabei auch immer die russischen Angriffe klar kritisiert. Sie sollte während einer Veranstaltung im EU-Parlament über Friedensperspektiven im Ukraine-Krieg sprechen. Letztlich musste sie per Video zugeschaltet werden, weil es ein Hausverbot gegen sie gab. In der EU gibt es keine Sanktionen gegen Mendel! Aber offenbar entscheidet der immer autoritärer regierende Präsident Selenskji bereits über Hausverbote in unserem EU Parlament. Was hat Mendel getan? Mendel hatte es gewagt, sich gegen eine NATO-Perspektive der Ukraine und die Zwangsrekrutierung junger Männer auszusprechen und sich für den Frieden einzusetzen. Sie sagt: „Frieden ist der einzige Ausweg aus der Krise, in der wir alle ertrinken – das ukrainische Volk zuallererst.“ Ihre Aussagen widersprechen dem Schwarz-Weiß-Bild, das in deutschen Medien vom Ukraine-Krieg gezeichnet wird, fundamental: 💬 „Sehr viele Menschen wollen Russland lieber zerstören, als die Ukraine zu retten.“ 💬 „Wie konnten wir an den Punkt gelangen, an dem jeder, der gegen Krieg ist, als „prorussisch“ und „anti-demokratisch gilt.“ 💬 „Russland hat diesen Krieg begonnen, aber es sind die Kriegstreiber, die ihn am Laufen halten. Diejenigen, die davon profitieren.“ Ich hatte mich bereits vor dem Hausverbot gegen die Sanktionen Selenskjis gegen Mendel gewandt und kritisiert: „Wenn sich die Ukraine immer mehr zu einem Mafia-Staat entwickelt, darf das EU-Parlament nicht immer weitere Milliarden abnicken!“ Was meint ihr: Warum hören wir in deutschen Medien so selten kritische Stimmen aus der Ukraine? Schreibt es in die Kommentare 👇🏼 #UkraineKrieg #Friedensperspektiven #EUpolitik

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Christiane Richter 2w

Heute ist es ein Jahr her, dass ich einen Anruf bekam, den keine Mama bekommen sollte. Eine Freundin meiner Tochter war am Telefon und sagte mir, mein Kind sei gerade brutal zusammengeschlagen worden. Im Hintergrund hörte ich mein Kind schluchzen und immer wieder „Meine Mama, meine Mama“ sagen. Als ich ankam, lag sie blutüberströmt auf einer Bank. Die Täterin hatte sie zu Boden gebracht und so heftig auf sie eingeschlagen und eingetreten, dass sie sich dabei selbst die Hand brach. Meine Tochter kam mit aufgeplatzten Lippen, einem Schädel-Hirn-Trauma und einem Bauchtrauma ins Krankenhaus. Was dann folgte würde mir kein Mensch glauben, wenn ich nicht glücklicherweise alles Schriftlich hätte. Mein Kind schläft schlecht, weint viel, zieht sich zurück. Etwa einmal pro Woche muss ich sie aus der Schule abholen, weil sie eine Panikattacke hat oder einfach nicht mehr aufhören kann zu weinen vorher war sie frech, selbstbewusst und fröhlich… Sie ist in Therapie, aber draußen fühlt sie sich bis heute nur sicher, wenn ich dabei bin oder mindestens 2 ihrer Freunde. Ich fahre sie zu Verabredungen oder Freunde holen sie ab. Wenn sie sich doch mal allein rausgetraut hat, wurde sie wieder von der Täterin belästigt. Und kommenden Freitag soll sie von ihrer jetzigen Schule aus zu einer Veranstaltung zur Berufsausbildung an ihre alte Schule. Dort wurde sie zwei Jahre lang gemobbt, und ihre Schlägerin soll an derselben Veranstaltung teilnehmen, weil sie dort auf der Schule im selben Jahrgang ist. Mein Kind wird da nicht hingehen. Aber es macht mich so wütend, dass sie deshalb auf diese Veranstaltung verzichten muss. Ich habe damals schon erlebt, wie wenig sie dort geschützt wurde und wie sehr aus meiner Sicht Täter geschützt wurden, gerade auch wenn sie nicht deutsch waren. Warum sollte ich darauf vertrauen, dass es diesmal anders läuft? Begleiten kann ich sie nicht mal, weil ich dort Hausverbot habe, nachdem ich den Direktor mehrfach bei den Behörden angezeigt habe. Kommenden Monat ist endlich die erste Verhandlung vor dem Jugendstrafgericht. Die Zivilklage steht auch noch aus aber ich habe einen super Anwalt an meiner Seite, der die ganze Zeit für mich da ist. Dieses Wochenende ist meine Tochter zum Glück bei einer guten Freundin von mir und ihren Kindern. Die Kinder kennen sich, seit sie klein sind, und ich hoffe, sie kann dort ein bisschen abschalten. Nach der Verhandlung wollten wir in den Herbstferien wieder an die Ostsee fahren. Ob das bei den Benzinpreisen klappt, weiß ich nicht. Es ist ohnehin schon schwer genug, das alles irgendwie aufzufangen. Und dann muss ich auch noch zusehen, wie mein Kind wegen der Angst vor ihrer Schlägerin auf ganz normale Dinge verzichten muss. Das macht mich einfach nur noch fassungslos. Unsere Kinder sind nicht mehr sicher in diesem Land… #Kinderschutz #Gewaltprävention #Elternliebe

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newsORF.at 3w

Trotz eines Gerichtsurteils, das das Hausverbot für CNN, MS Now und Politico aufhob, blieben Journalisten dieser Medien weiterhin vom Zugang zum Weißen Haus ausgeschlossen, während sie über den Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten berichten wollten. #Pressefreiheit #WeißesHaus #journalismus

orf.at
Weißes Haus lässt Medien weiter nicht rein
1730
newsORF.at 3w

Ein Bundesrichter hat das von US-Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot für die Medien CNN, MS Now und Politico aufgehoben, da der Entzug der Presseakkreditierungen als wahrscheinlich verfassungswidrig angesehen wird. #Pressefreiheit #Verfassung #Trump

orf.at
Richter hebt Hausverbot für US-Medien auf
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VolkerKetzer 3w

Meine Frau hat bei uns eine neue Hausregel eingeführt: Alkohol ist im Flur ab sofort verboten. Im Wohnzimmer darf ich weiter trinken. In der Küche auch. Ich darf sogar mit einer verschlossenen Flasche Bier durch den Flur laufen. Ich darf sie dort nur nicht aufmachen. Wenn ich mit offenem Bier im Flur erwischt werde, muss ich den Flur verlassen. Beim nächsten Mal droht Hausverbot. Ich habe gefragt, was passiert, wenn ich nüchtern im Flur randaliere. Dazu gibt es bisher keine Regel. Auch interessant: Wenn ich mich mit meinem Bier an den Küchentisch setze, ist alles völlig in Ordnung. Stehe ich aber auf, gehe drei Meter Richtung Haustür und trinke dort weiter, gefährde ich offenbar die häusliche Sicherheit. Ich fand das Konzept zunächst etwas merkwürdig. Bis ich gemerkt habe: Meine Frau hat einfach die neue Hausordnung der Deutschen Bahn übernommen. Jetzt ergibt natürlich alles Sinn. #Hausordnung #Alkohol #Ehe

16630
Spiegel Online 3w

Donald Trump hat mehreren Medienanstalten Hausverbot erteilt, was zu einem rechtlichen Konflikt mit der Presse geführt hat, die sich gegen seine Maßnahmen wehrt. #Trump #Medienfreiheit #Pressefreiheit

www.spiegel.de
Donald Trump wirft Journalisten raus - und wird nun vor Gericht gezerrt
8670
newsORF.at 3w

Das Weiße Haus hat mit „Trump TV“ einen eigenen Online-Kanal gestartet, während es gleichzeitig mehreren US-Medien den Zugang verwehrt, was zu einem Konflikt mit diesen geführt hat. #TrumpTV #Hausverbot #Medienfreiheit

orf.at
Hausverbot für Medien: Weißes Haus startet „Trump TV“
8670
newsORF.at 3w

Nach Hausverboten für CNN, MS Now und Politico im Weißen Haus durch US-Präsident Donald Trump schränken große US-Sender wie ABC, CBS, Fox News und NBC ihre Berichterstattung über seine Auftritte ein und reichten zusätzlich eine Klage gegen die Regierung ein, um die Pressefreiheit zu verteidigen. #Pressefreiheit #Trump #FakeNews

orf.at
US-Sender schränken Trump-Begleitung ein
8674
Spiegel Online 3w

Nach einem Hausverbot für CNN im Weißen Haus haben sich die großen US-Sender ABC, CBS, Fox News und NBC solidarisch erklärt und ihre Berichterstattung über Präsident Trump vorübergehend eingeschränkt. #Pressefreiheit #Trump #Medien

www.spiegel.de
CNN, NBC, ABC, CBS und Fox News: US-Sender schränken Berichterstattung ein
8674
tagesschau.de 3w

US-Medien kritisierten das Hausverbot von Präsident Trump gegen Journalisten von CNN, MS NOW und Politico als einen rechtswidrigen Angriff auf die Pressefreiheit und forderten eine sofortige Wiederherstellung des Zugangs für ihre Kollegen. #Pressefreiheit #Trump #Journalismus

www.tagesschau.de
US-Medien kritisierten Trumps Hausverbot als rechtswidrigen Angriff auf die Pressefreiheit
9843
Tobias Ulbrich 4w

Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

20340
✏️Paul Klemm Aug 14

Hausverbot im Bundestag: Heute keine Aussprache. Aber bald sehen wir uns ja vor Gericht. https://t.co/wStXyIevof #Bundestag #Gericht #Hausverbot

13307
Kolja Barghoorn Aug 5

Durchgeknallte Linke will allen AfD-Wählern Hausverbot in Buckau erteilen, wenn sie eine andere Meinung haben als sie. Ich glaube, bei der ist einfach das Valium ausgegangen. 🤣🤣 https://t.co/S1LYMfGHMV #Politik #Meinungsfreiheit #Deutschland

19241
Christoph Lemmer Jul 19

Studenten, die Vorlesungen verhindern wollen, gehören ohne weiteres Hinsehen umstandslos exmatrikuliert und mit Hausverbot belegt. Keine Debatte darüber. Wer Vorlesungen blockiert, hat das Wesen von Universität nicht nur nicht verstanden, sondern bekämpft es aktiv. Und gehört darum seinerseits bekämpft. #Bildung #Universität #Studium

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Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen: Vor mehreren Jahren stellte das ZDF die für meine Familie lebensgefährliche Falschbehauptung auf, ich sei "superreich". Ich verklagte den Sender und verlor, weil sich die Gegenseite erfolgreich auf die Definition von Marcel Fratzscher (!) berief, derzufolge Superreichtum bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von 4500,- Euro beginnt. Pro Monat, nicht pro Stunde. Seitdem hat das ZDF mit allen Mitarbeitern bei mir Hausverbot. Nunmehr haben sich die öffentlich-rechtlichen Berufslügner mit dem Falschen angelegt. Das ZDF wird jetzt von einem tatsächlich Superreichen verklagt. Man reiche mir das Popcorn. Merke: Lügen sind keine Meinung. 😉 #Schadenfreude #ZDF #Lügen

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Spiegel Online Jun 1

Ein Flensburger Händler wurde aufgrund eines antisemitischen Aushangs, in dem er Juden Hausverbot erteilte, zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und muss zudem 1200 Euro an eine KZ-Gedenkstätte zahlen, da das Gericht seine Handlungen als Volksverhetzung und Angriff auf die Menschenwürde wertete. #Antisemitismus #Volksverhetzung #Flensburg

www.spiegel.de
Flensburg: Händler wegen antisemitischem Aushang zu Bewährungsstrafe verurteilt
13730
tagesschau.de Jun 1

Ein 60-jähriger Ladenbesitzer aus Flensburg wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er ein antisemitisches Plakat mit der Aufschrift Juden haben hier Hausverbot! in sein Schaufenster gehängt hatte, und erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 1.200 Euro, die an eine KZ-Gedenkstätte überwiesen werden soll. #Antisemitismus #Flensburg #Volksverhetzung

www.ndr.de
Flensburger Händler wegen Volksverhetzung verurteilt
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