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#Persönlichkeitsrecht
Yvonne Kussmann 3d

Yvonne Kussmann wrote that several media outlets reported that the 27-year-old Afghan, who had been shot by police officers the day before, was subject to deportation and that his removal had already been prepared. According to media reports, he had prior convictions for bodily harm, theft, and damage to property. The Rottweil public prosecutor's office could not confirm this information to her upon request, given the early stage of the investigation. It also could not answer questions about possible commitments to psychiatric clinics due to a danger to others. The public prosecutor's office cited the deceased's personal rights and the early stage of the investigation as reasons. It was only confirmed that the man had come to attention due to theft offenses and property damage; he had not received a prison sentence. Kussmann announced that she would check back in a few days and report on it. #Tuttlingen #Polizei #Abschiebung (translated)

3018
Kolja Barghoorn 4d

Kolja Barghoorn wrote that he had reviewed the 102-page bill from the federal government on the "Law Against Digital Violence." In his assessment, the draft could enable courts to order the disclosure of names, addresses, phone numbers, and IP data for certain punishable statements without prior criminal conviction. According to Barghoorn, in the case of a serious violation of personal rights and an existing risk of repetition, an entire account could be temporarily suspended. Platforms should also prevent suspended users from opening new accounts; phone numbers and email addresses could be used for recognition. The draft also includes larger closed messenger groups without specifying a specific minimum number of members. According to Barghoorn, user data could already be secured legally before a final decision on their disclosure is made and transmitted to law enforcement agencies. Additionally, the refusal to provide a demanded penalty-bearing cease-and-desist declaration could also serve as an indicator for a possible account suspension. He acknowledged that the draft includes judicial reservations and further prerequisites. At the same time, he asked what could happen if the instruments were specifically used against uncomfortable critics to lift their anonymity and limit their reach. A democracy must also be able to withstand sharp, uncomfortable, and anonymous criticism, he wrote. #Digitalrechte #Meinungsfreiheit #Datenschutz (translated)

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Markus Haintz 2w

Yes, please. The inciter of the people, Hape Kerkeling, may report me... Those who have no idea about freedom of expression law should keep their mouths shut before they embarrass themselves, like @DrHOSP1. You don’t have to be convicted of incitement to hatred to have to be labeled an inciter of the people in a permissible context like here. I never claimed that Hape Kerkeling was convicted of incitement to hatred. However, given that there are really enough "connecting facts" to arrive at the opinion that is also not "concocted out of thin air," that Kerkeling is engaging in incitement to hatred and "Holocaust relativization" here. And the balancing with his general personal rights clearly weighs in my favor. After all, he essentially accuses an opposition party of wanting to establish extermination camps like in the Third Reich, which can certainly be classified under § 130 Abs. 3 Variant 3 of the Penal Code. If Kerkeling files a criminal complaint, then "he" might win before an uninformed magistrate. But such a procedure will certainly not end there. And sooner or later, experienced courts in cases of freedom of expression will come in, who know about freedom of opinion and would rule in my favor. Why has none of these whole inciters of the people dared to report me? Because they know how it ends, in my favor. #Meinungsfreiheit #Volksverhetzung #Äußerungsrecht (translated)

34885
Yvonne Kussmann 2w

After the Federal Prosecutor's Office announced yesterday that a Kuwait-born suspected IS fighter was arrested in Hesse and a Syrian suspected war criminal was arrested in Rhineland-Palatinate, I made a press inquiry. I wanted to know when the suspects entered Germany, whether they applied for asylum, and what residence status they had at and after entry as well as what they currently have. I also wanted to know whether the suspects had previously been known to the police for similar crimes or violent offenses or had a criminal record. Shortly after that, I received a call from a spokesperson for the Federal Prosecutor, who informed me that they did not want to provide any further information due to the protection of the suspects' personal rights. I took note of this and wrote a rebuttal, citing the necessary weighing between the public's interest in information and the specific, worthy interests of the affected suspects. I pointed out that my questions 1-3 exclusively concern the stay of the suspects in Germany, withdrew the fourth question (because one can argue here with the presumption of innocence and personal rights), and requested answers to questions 1-3. Lastly, I asked to at least name the year of entry and answer the question about the asylum application if more detailed responses are not possible. In case no response is given, I requested confirmation of the refusal to provide information as well as a concrete justification. I received the response earlier via email, see screenshot. They concluded, after weighing "all possible aspects," that the personal rights of a suspected IS fighter and a suspected war criminal, who is accused of executing three people with a close-range headshot, weigh more heavily than the legitimate public interest in knowing how long the suspects have been in Germany and whether they entered the country as asylum seekers. Well then. This does not correspond to my understanding of transparency. In this context, I would like to point out that you can also support my work. Any support helps to make research, court visits, on-site appointments, technical costs, and the further expansion of my portal Current Information possible. Unfortunately, at the moment, the costs are higher than the revenue. I would therefore be very pleased and grateful for any support. You can do that here: https://t.co/0RvVD8whhG https://t.co/0RvVD8whhG #Transparenz #Pressefreiheit #Asylrecht (translated)

12013
Yvonne Kussmann 2w

Good morning everyone, on September 13, there was an alleged rape of a minor in the community accommodation in Kölleda (Thuringia). Yesterday, on September 30, the Erfurt police informed about this. So no, they actually didn't inform but merely clarified that there are speculations and false claims regarding the case in social media, which one should not participate in. For over two weeks, they did not consider it necessary to inform the public about the alleged sexual offense in a community accommodation involving a minor victim. Only after it was spread online did they feel compelled to say something while also stating that no information would be released about what happened. Therefore, one should not be surprised about rumors, speculations, and subsequent false claims. This handling is typical, as looking at the press releases after entering the relevant search terms in the police reports from 2025, just over 100 reports appear. However, according to the PKS, there were actually 14,454 cases of rapes, sexual coercions, and sexual assaults in particularly serious cases last year. The public is thus informed only about a fraction of the crimes. I inquired why the public is only being informed now, after rumors have spread. I also asked whether the suspect and victim are residents of the accommodation, how old the suspect and the victim are, what nationalities they have, and if the suspect has had previous police records for similar offenses or violent crimes. If I receive a response, I will report back. Most likely, as the police report reads, they will often refer to personal rights and want to deny the answer. #Vergewaltigung #Kriminalität #Öffentlichkeitsarbeit (translated)

11785
Julian Adrat 3w

Unfassbar: BILD Reporter spüren krankgeschriebenen Menschenhändler auf, der sich mit mutterlosem Säugling auf Flughafen rumtreibt, und belügt die Leser mit der Herkunft des Babys. Dann löscht BILD das Bild, Begründung: „Persönlichkeitsrechte“. Was ist mit den Persönlichkeitsrechten vom kleinen Gregor, dem zwei Männer seine Mutter vorenthalten? #BILD #Menschhandel #Persönlichkeitsrechte

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Yvonne Kussmann 4w

Der Fall des Polizisten, der sich als Frau ausgibt und aktuell wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, Besitz und Verbreitung pornografischer Inhalte sowie wegen des Erstellens tierpornografischer Inhalte vor dem Landgericht Traunstein steht, erinnerte mich an den Fall Kamilla Nagy. Kamilla Nagy wurde am 31. Mai 2022 im Isar-Amper Klinikum in München auf einer geschlossenen geschlechtergemischten Station von dem damals 33-jährigen Brasilianer Jayson B. auf brutalste Weise getötet. Jayson B. gab sich auch als Frau aus, kleidete sich als Frau und war als Trans-Prostituierter tätig. Er drohte vor Polizeibeamten, dass er einen Menschen töten werde und konnte sich dennoch nur Stunden später frei auf der Station bewegen. Kamilla wurde totgeschlagen und erwürgt, aber auch in ihren letzten Momenten auf schwerste Art und Weise sexuell misshandelt. Ich habe mich über Jahre mit dem Fall beschäftigt, bis die Akte quasi geschlossen wurde und die Eltern von Kamilla aus Deutschland fortzogen. Der Täter wurde wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft und im Maßregelvollzug untergebracht. Ich habe bei allen zuständigen Behörden angefragt, ob Jayson B. im Maßregelvollzug für Männer oder für Frauen untergebracht ist und keine Antwort erhalten. Man bat um Verständnis, dass man verpflichtet sei, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu wahren. Das Amt für Maßregelvollzug in Bayern teilte mir weiterhin mit: "Generell werden im Maßregelvollzug in Bayern Personen entsprechend ihrer Eintragung im Personenstandsregister behandelt. Für Frauen gibt es eine spezielle Einrichtung in Taufkirchen (Vils) (Frauenforensik). In Einzelfällen, insbesondere wenn das äußere Erscheinungsbild (noch) nicht mit der Eintragung im Personenstandsregister übereinstimmt, werden individuelle Lösungen in den Einrichtungen gefunden." Wer sich für die Geschichte von Kamilla Nagy interessiert findet hier meinen Text. Ich nutze die Erinnerung und frage morgen nach, ob der Täter noch untergebracht ist oder entlassen wurde: https://t.co/0cowA64t9o #Vergewaltigung #SexuellerMissbrauch #Justiz

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Gunther Fehlinger-Jahn 4w

Schluss mit Einschüchterungsklagen in Österreich. Öffentliche Debatte darf kein Luxus für jene sein, die sich jahrelange Gerichtsverfahren und teure Anwälte leisten können. Persönlichkeitsrechte müssen geschützt werden – aber Klagen dürfen nicht als politische oder https://t.co/xrUMDBgpYs #Meinungsfreiheit #Österreich #Persönlichkeitsrechte #AT

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Markus Haintz Sep 6

Strafanzeige gegen Berliner Staatsanwältin wegen Strafvereitelung im Amt erstattet Die politisch abhängige StA Berlin lehnt Ermittlungen gegen den SPD-Lügner Ralf Stegner ab, der gegenüber @BjoernHoecke wahrheitswidrig behauptet hat, dieser hätte gesagt, dass die Parteiendemokratie beseitigt werden soll. Ich habe gegen die Entscheidung auch Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Begründung für die Nichtaufnahme von Ermittlungen durch die politisch abhängige Beamtin der Berliner Staatsanwaltschaft ist juristisch derart mangelhaft, dass dafür m. E. nur folgende Gründe in Betracht kommen: – Sie handelte auf politische Weisung. – Sie ist juristisch unfähig. – Sie handelte aus pseudolinksradikaler Überzeugung. – Faulheit Frau Staatsanwältin "prüft" zwar eine Verleumdung, eine üble Nachrede aber nicht. Ebenso wenig eine Beleidigung. Es handelt sich nicht um Wertungen von Herrn Stegner, sondern um falsche Tatsachenbehauptungen, die dem Beweis zugänglich sind. Selbst wenn man nur – wie nicht – eine einfache Beleidigung im Sinne einer unzulässigen Wertung prüfen würde, würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Höcke offenkundig überwiegen, da ihm Herr Stegner nachsagt, Teile der parlamentarischen Demokratie beseitigen zu wollen. Dieser Vorwurf wiegt gerade bei Herrn Höcke schwer, dem man regelmäßig seine Grundrechte entziehen möchte. Zur Erschwerung des öffentlichen Wirkens behauptet Frau Staatsanwältin ohne jedes konkrete Zitat vermeintlich höchstrichterlicher Rechtsprechung, mit der sie sich offenkundig nicht auseinandergesetzt hat. Die BGH-Rechtsprechung zum § 188 stammt aus einer Zeit, bevor dieser Paragraph am 3. April 2021 geändert wurde. Eine Übertragung ohne gesonderte Prüfung und Argumentation verbietet sich. In jedem Fall ist die konkrete Tat einer Verleumdung/üblen Nachrede geeignet, das öffentliche Wirken des Herrn Höcke erheblich zu beeinträchtigen. Die Aussage wurde reichweitenstark im Plenum des Bundestags getroffen, ist in höchster Weise ehrverletzend, wurde hunderttausendfach verbreitet und dient offenkundig dazu, rechtswidrige Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten oder Grundrechtsentziehungen gegenüber Herrn Höcke. PS: Da ich davon ausgehen muss, dass die Berliner Staatsanwaltschaft, die regelmäßig Akten verschwinden lässt, mich anklagt, wenn ich den Namen der Staatsanwältin nenne, habe ich diesen geschwärzt. #BerlinerJustiz #Politik #Rechtsstaat

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KaterX Sep 5

Nach einmal drüber schlafen, war es leider doch kein schlechter Traum..... Das Berliner #Datenleck ist kein Datenschutzvorfall, sondern der Beleg strukturellen Versagens. Personal- und Zugangsdaten, Notfallplanungen sowie KRITIS-/Zivilschutzangaben ermöglichen Identitätsdiebstahl, Social Engineering, Spionage, Sabotage, Erpressung und gezielte Störungen. Ich lehre seit Jahren auch über den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Dazu gehört zwingend die Aufrechterhaltung der Regierungs- und Verwaltungsfunktion sowie die Themen Geheim- u Sabotageschutz. Es wurden Konzepte entwickelt und übergeben um für wenig Geld sichere Kommunikation zu ermöglich, beispielgebend Räume gehärtet und Hardware angeschafft um Daten eben nicht zentral sondern auf BSI zertifizierten externen Datenträgern offline abzulegen die weggeschlossen werden können, uvm. Genau diese Vorschläge wurden zerredet, ignoriert, belächelt, als nicht notwendig abgetan und im Ergebnis wurde hier gründlich alles mit Anlauf und Vorwarnung gegen die Wand gefahren. Ebenso lange warne ich hier und persönlich vergebens an entscheidenden Stellen vor den Defiziten im Geheim- und Sabotageschutz. Auch die @AG_KRITIS war und ist da immer sehr deutlich! Besonders krass: Sollte es zutreffen wie mir zugetragen, dass Sicherheitsüberprüfungen von IT-Beschäftigten mit Verweis auf deren Persönlichkeitsrechte durch den Verantwortlichen abgelehnt wurden, wäre die Ironie kaum zu übersehen: Persönlichkeitsschutz als Begründung, bis die Persönlichkeitsdaten anderer im Darknet liegen – bitterer wird Ironie selten. Bei konsequenter Umsetzung von VSA Berlin und BSI-Standards hätten Verschlusssachen und sensible Daten nicht in diesem Umfang gemeinsam erreichbar sein dürfen. Über welche Benutzerrolle war der Zugriff auf solche heterogene Bestände möglich? „Kenntnis nur, wenn nötig“ ist kein Text für ein Wandtattoo sondern dient eben genau dazu, dass niemand alles weiss sondern nur das für ihn Notwendige. Nach intensiver Sichtung ergibt sich zum Glück keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen Anschlag. Und eine hilfreiche Praxiserkenntnis spielt in die Karten Berlins, es kommt nie so wie im Plan vorgesehen, damit sind nur Eckdaten aber keine lagespezifischen Schritt für Schritt Abläufe veröffentlicht worden und damit unbrauchbar für direkten Nutzen. Der Missbrauch personenbezogener Daten bleibt dennoch tragischerweise real. ⚠️Wer die Daten herunterlädt, darf sie keinesfalls weitergeben oder veröffentlichen – das kann rechtswidrig und strafbar sein! #berlin #leak #datenschutz #geheimschutz #sicherheit #sabotage #datenleak #bsi #datenschutz #datenleak #sicherheit

13319
Ulrich Vosgerau Aug 10

Der Vorabdruck in der @berlinerzeitung ist aber insofern etwas "schräg", als er den Eindruck erweckt, der bekannte Medienanwalt @RABrennecke habe zahllose Prozesse wegen der Correctiv-Lügengeschichte eigeninitiativ und allein aus privater Wahrheitsliebe geführt. Das wäre zwar löblich, aber rein rechtlich ausgeschlossen. Klagen können immer nur Personen, die in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unmittelbar selbst betroffen sind. Der hier erwähnte @MartinSellner_ hätte also klagen können, hat er aber nicht. Diese merkwürdig lückenhafte Darstellung ist schon deswegen mißlich, weil zahllose Menschen in Deutschland sich ohnehin unzutreffend vorstellen, jeder Mensch könne gegen jeglichen von ihm subjektiv wahrgenommenen politischen Mißstand jederzeit vor Gericht ziehen. (Mit dem problematischen Umkehrschluß: jeder politische Mißstand, der fortwähre, sei offenbar "rechtens", denn es hätte ja jeder dagegen klagen können und viele hätten es zweifellos - erfolglos - gemacht!). Ständig kontaktieren mich Leute, die entweder selbst z.B. gegen die Außenpolitik der Bundesregierung "klagen" möchten oder aber mir vorwerfen, daß ich dies – trotz Sachkenntnis! – nicht schon längst erfolgreich getan hätte. Es hätte aber nicht einen einzigen der hier von diesem Michael Clasen erwähnten Prozesse gegeben, wenn nicht ein zufällig klagebefugter Privatmann aus Berlin inzwischen über 400.000 € in die Hand genommen hätte, um gegen das Sperrfeuer der Desinformation anzukämpfen. https://t.co/gdK4JNQftU #Medienrecht #Persönlichkeitsrecht #Desinformation

14030
Yvonne Kussmann Aug 4

Gestern Nachmittag hatten die Menschen in Bad Oeynhausen großes Glück. Zwar kam es zu einer Bedrohungslage, weil ein "psychisch auffälliger" Mann mit einem Messer bewaffnet in der Innenstadt unterwegs war. Aber obwohl die Polizei ihn beim ersten Zusammentreffen mit seinem Messer erst einmal weiter ziehen ließ, kam es dieses Mal nicht zu einem Angriff auf ein Zufallsopfer. Der Mann wurde dann - man ahnt es - in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Da dürfte er bald schon wieder entlassen werden, wenn das nicht schon geschehen ist. Im Polizeibericht erfährt man zwar, dass der Messer-Mann in Bad Oeynhausen wohnt, nicht aber seine Staatsangehörigkeit. Die erfuhr ich erst auf Anfrage. Weitere Fragen zu etwaigen vorherigen psychischen Ausnahmezuständen wollte man wegen der Persönlichkeitsrechte nicht beantworten. Hier mein Text zu dem gestrigen Vorfall: https://t.co/dAGPwm6brO Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #BadOeynhausen #PsychischeGesundheit #Polizei

13578
Yvonne Kussmann Aug 4

Im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer 63-jährigen Frau durch drei Männer in Offenbach von vergangener Freitagnacht habe ich Antwort der Staatsanwaltschaft erhalten. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen deutschen und zwei polnische Staatsangehörige. Alle drei haben keinen festen Wohnsitz. Zwei Tatverdächtige sind bis dato nicht vorbestraft, beim Dritten fehlen diese Informationen noch. Zu Fragen zum Opfer erhielt ich keine Auskunft wegen der schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte. Lediglich, dass die Frau Verletzungen aufwies und dass sie in Offenbach wohnhaft ist, wurde mitgeteilt. Wie es ihr aktuell geht, wurde nicht beantwortet. #Offenbach #Vergewaltigung #Justiz

14406
Marie Jul 6

🚌 🌙 BUSFAHRER LEGT WÄHREND DER LINIENFAHRT ISLAMISCHE GEBETSPAUSE EIN – VERÄNGSTIGTE FAHRGÄSTE KÖNNEN NICHT AUSSTEIGEN 🟫 Ein Stadtbusfahrer im niederbayerischen Landshut hat während einer regulären Linienfahrt seinen Bus an einer Haltestelle angehalten, den Fahrerplatz verlassen und im hinteren Bereich des Fahrzeugs einen Gebetsteppich ausgerollt, um ein mehrminütiges islamisches Gebet zu verrichten. ⛔️ Die Türen blieben währenddessen geschlossen, die Fahrgäste konnten weder aussteigen noch die Situation verlassen und mussten mehrere Minuten warten, ohne zunächst zu wissen, was vor sich geht. ⏱️ Der Vorfall ereignete sich letzte Woche an einem späten Nachmittag. Für die Fahrgäste bedeutete dies nicht nur eine erhebliche Verzögerung, sondern auch starke Verunsicherung. 💣 In einem geschlossenen Linienbus, dessen Türen verriegelt bleiben, während der moslemische Fahrer unvermittelt im hinteren Teil betet, liegt es nahe, dass möglicherweise der eine oder andere Fahrgast in Panik geriet und befürchtete, Opfer eines Selbstmordattentäters zu werden. Solche Szenarien sind in Europa leider keine reine Theorie mehr – die verschlossenen Türen verstärkten das Gefühl der Hilflosigkeit massiv. 🤷‍♂️ Die Stadtwerke Landshut haben den Vorfall bestätigt und bedauert. Gleichzeitig betonen sie, dass sie die Religionsfreiheit respektieren, persönliche religiöse Angelegenheiten jedoch den Fahrbetrieb nicht beeinträchtigen dürfen. Gebete hätten ausschließlich während der vorgesehenen Pausenzeiten stattzufinden, nicht während einer laufenden Linienfahrt. 🚫 Zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen äußerten sich die Stadtwerke unter Verweis auf Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte nicht. 🤔 Besonders bedenklich ist die innere Einstellung eines Linienbusfahrers, der seinen Fahrplan und die Sicherheit sowie Pünktlichkeit für Dutzende Fahrgäste plötzlich hintanstellt, um mitten in der Schicht ein Gebet zu verrichten. Das zeigt eine Prioritätensetzung, bei der die eigene religiöse Praxis über die berufliche Verantwortung und das Wohl der Allgemeinheit gestellt wird. 👎 Menschen mit einer solchen Haltung haben in sensiblen Positionen des öffentlichen Dienstes in unserem Land nichts zu suchen. Es stellt sich sogar die Frage, ob sie in unserem Land überhaupt etwas zu suchen haben, wenn sie an einer derartigen Kulturferne festhalten. Von einer gelungenen Integration kann man hier jedenfalls kaum sprechen. Quelle: IDOWA https://t.co/e33BnqobxS #Religionsfreiheit #ÖffentlicherDienst #Integration

14135
Spiegel Online Jul 2

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, in Deutschland bestätigt und zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, da der Schutz der Kinderintegrität höher gewichtet wurde als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer. #Bundesverfassungsgericht #Sexpuppen #Kinderschutz

www.spiegel.de
Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen
16047
Yvonne Kussmann Jun 26

Guten Morgen zusammen, am Dienstagabend wurde in Filderstadt eine 29-jährige Frau, die gerade mit ihrem Hund spazieren war, Zufallsopfer eines Angriffs im öffentlichen Raum. Ein 27-jähriger Gambier attackierte sie auf einem Feldweg, weil er wohl annahm, in Deutschland kann man sich eine Frau einfach packen, und sich an ihr vergehen. Der Hund konnte den Angreifer glücklicherweise vertreiben. Jetzt sitzt er in einer psychiatrischen Klinik und wartet auf seinen Prozess, wo er dann aller Wahrscheinlichkeit nach wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und einfach weiter in der Klinik für rund 400 Euro pro Tag geparkt wird, bis man ihn irgendwie los wird. Ich habe der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anfrage gestellt und nun spärliche Antwort erhalten. Ob er schon in der Vergangenheit durch „psychische Ausnahmezustände“ in der Öffentlichkeit auffiel und es zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man nicht beantworten wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Sein Verhalten sei der Grund, weswegen Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl beantragt wurde, weil dieses Grund zur Annahme gab, dass er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mindestens verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Außerdem liegen Erkenntnisse vor, dass von dem Gambier weitere „erheblich rechtswidrige Straftaten“ zu erwarten sind, wenn er weiter auf freiem Fuß wäre. Er gilt als für die Allgemeinheit gefährlich. Strafrechtlich ist er bereits einmal in Erscheinung getreten. Die Frage nach dem Aufenthaltsstatus des 27-Jährigen wurde bei erster Anfrage ignoriert und auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass Stand heute der Staatsanwaltschaft dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das zeigt, dass es den Ermittlungsbehörden schlichtweg egal ist, ob sich ein Straftäter legal oder illegal im Land aufhält, weil offensichtlich selbst ein illegaler Aufenthalt keinerlei Rolle spielt und auch keine Konsequenzen nach sich zieht. #ÖffentlicheSicherheit #Gewaltprävention #Rechtsstaatlichkeit

17252
Prof. Arne Schönbohm - privat - Jun 16

Wer für sein Recht kämpft, braucht einen Anwalt, der fachlich exzellent ist und auch langen Atem hat. Mein Dank geht heute an Markus Hennig. Das Urteil des OLG München bestätigt wichtige Punkte, für die wir gemeinsam seit Jahren kämpfen. Danke für die hervorragende Arbeit, die Beharrlichkeit und das Vertrauen. #Rechtsstaat #Pressefreiheit #Persönlichkeitsrecht #Rechtsstaat #Anwalt #Justiz

siol.net
Kaj se je Volkswagen naučil? Kai Grünitz o ID.polu, Kitajcih in prihodnosti.
14894
Bild Jun 11

In Berlin wurden auf einer Damentoilette der Polizei-Hochschule zwei Kameras entdeckt, die von einem Unbekannten installiert wurden, was zu Ermittlungen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten führte und Entsetzen bei der Gewerkschaft der Polizei auslöste. #SpannerAlarm #Persönlichkeitsrechte #PolizeiHochschule

www.bild.de
Spanner-Alarm in Berlin - Kameras auf Damentoilette der Polizei entdeckt
9062
Ruprecht Polenz🇪🇺 Jun 10

Jeder, der sich mit dem Stasi-Spitzel-System in der DDR auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Privatsphäre vollumfänglich ausgespäht wurde. Warum sollte Angela Merkel zulassen, dass diese Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte jetzt auch noch öffentlich gemacht wird. #Stasi #Privatsphäre #Merkel #DE

Yvonne Kussmann May 31

Heute vor vier Jahren, am 31. Mai 2022 wurde Kamilla Nagy im Isar-Amper-Klinikum von einem Mitpatienten auf brutalste Weise getötet. Der Mann fühlte sich als Frau, tötete nur Stunden zuvor seinen Hund und gab vor Polizeibeamten an, dass er als nächstes einen Menschen töten werde. Trotzdem konnte er sich auf der Station der psychiatrischen Klinik frei bewegen. Das Todesurteil für Kamilla. Der 33-jährige Brasilianer Jason B. wurde wegen einer psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt und im Maßregelvollzug untergebracht. Die Familie von Kamilla wollte erreichen, dass die Ärzte zur Verantwortung gezogen werden, die den Mörder von Kamilla trotz seiner Ankündigung, einen Menschen töten zu werden, frei auf der Station herumlaufen ließen. Die Staatsanwaltschaft München stellte aber die Ermittlungen ein. Ein daraufhin von der Anwältin der Familie von Kamilla beantragtes Klageerzwingungsverfahren wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Es hätte noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben, was die Eltern von Kamilla jedoch aus persönlichen Gründen ablehnten. Verständlich, nachdem sie über drei Jahre lang gegen juristische und politische Mauern liefen. Die Eltern haben Deutschland zwischenzeitlich verlassen und leben in Ungarn. Über ein Jahr habe ich zu dem Fall recherchiert und ich kann mich an wenige Fälle erinnern, die mich wegen der absoluten Grausamkeit derart mitgenommen haben. Außerdem wurden Recherchen auch insgesamt erschwert und geblockt. So musste ich zum Beispiel nach wochenlangem Bemühen einsehen, dass die Persönlichkeitsrechte von Tätern derart hoch sind, dass nicht einmal die Frage, ob der Täter in einer Einrichtung für Frauen oder Männer untergebracht ist, da er sich ja als Frau fühlte, beantwortet wird. Wer sich über diesen schrecklichen Mord an Kamilla Nagy informieren will, kann das hier tun: https://t.co/0cowA64t9o Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Psychiatrie #Menschenrechte

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