After the fatal shot during a GSG 9 exercise in May, where a federal police officer was killed by accidentally using the wrong ammunition, the Lübeck public prosecutor's office has applied for a subpoena for negligent homicide against the shooter. #GSG9 #tödlicherUnfall #Strafbefehl (translated)
During a GSG 9 exercise, a fatal incident occurred after a marksman accidentally used live ammunition instead of blank cartridges, prompting the Lübeck Public Prosecutor's Office to seek a penalty order for negligent homicide. #GSG9 #TödlicherVorfall #Bundespolizei (translated)

Nachdem der Richterbund nun Angst vor Weisungen durch @UlrichSiegmund an die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt hat, hier eine kleine Anregung meinerseits: Schluss mit politisch motivierter Strafverfolgung, für alle Seiten! Strafverfahren wegen: "Alles für Deutschland" Richter vom Amtsgericht X (Sachsen-Anhalt) ruft mich an und teilte mir mit, dass er meine Anregung 153a StPO (Einstellung gegen Geldauflage) gar nicht verkehrt findet. Es ist nun aber eine außergewöhnliche Situation. Er hat gerade mit der Staatsanwaltschaft eine halbe Stunde lang telefoniert. Die Staatsanwaltschaft hat ihm mitgeteilt (er selbst ist erst seit einem Monat Strafrichter), dass das Justizministerium in Sachsen-Anhalt eine Richtlinie erlassen hat, wonach keine Einstellungen bezüglich § 86a StGB und insbesondere bezüglich der Parolen erfolgen dürfen. Die Staatsanwaltschaft darf einer Einstellung nicht zustimmen. Dem Richter war diese Richtlinie nicht bekannt. Er hat gegenüber der Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es keinen Unterschied (aufgrund der Vermögensverhältnisse) macht, ob im Strafbefehl 2000 € angegeben sind und die Angeklagte 1000 € mit einer Einstellung bezahlt. Aber die Staatsanwaltschaft weigert sich trotzdem, das einzustellen, weil der zuständige Staatsanwalt das bei seinem Vorgesetzten nicht durchbekommen würde. #Justiz #Rechtsstaat #Politik
Die Polizei hat gestern in Berlin Gewalt gegen @HenryLindo123 und seine Lebensgefährtin Annette K. angewandt. Annette hat einen gestauchten Trümmerbruch erlitten, nachdem ein Beamter sie zu Boden gebracht hatte. Ja, Polizisten müssen manchmal robust eingreifen. Dafür sind sie da. Im Video sehen wir aber keine Gefahrensituation, die für den Betrachter solch ein Eingreifen rechtfertigen könnte. Henry und andere Ukraine-Unterstützer hatten vor dem Russischen Haus in Berlin mit Sekt angestoßen. Sie wollten gerade gehen. Es war ein Polizist, der ihn am Arm packte und aufhielt. Das ist die Schlüsselszene dieses Abends. Und jetzt haben wir das Geschehen aus mehreren Perspektiven, da mehrere Umstehende die Situation gefilmt haben. Was wir sehen: Henry prostet noch einmal Richtung Russisches Haus. Dann dreht er sich um und geht zu den anderen zurück. Also: weg vom Haus. Ein Beamter greift ihn am Arm und hält ihn fest. Dann sagt er: „Sie bleiben jetzt hier. Sie haben sich entschieden hierzubleiben, also geben Sie mir jetzt Ihren Ausweis.“ Nur: Das Video zeigt unmittelbar davor das Gegenteil. Henry war im Begriff zu gehen, er ging vom Russischen Haus weg. Er widersetzt sich auch nicht der Ausweiskontrolle. Er sagt: „Ja, mach ich.“ Dann nimmt er sein Plakat vom Hals. Gibt Champagnerflasche und Glas aus der Hand. Und sagt: „Fassen Sie mich nicht an. Ich gebe Ihnen meinen Ausweis und dann ist gut.“ Dann kommt Annette hinzu. Man erkennt ihre Jacke am Ärmel. Henry ruft ihr zu: „Nein, Stopp!“ Der Beamte, der zuvor schon Henry festgehalten hatte, greift nach Annette. Dann geht es sehr schnell. Zehntelsekunden später liegt sie am Boden. Erst danach ruft Henry, besorgt, seine Freundin auf dem Boden liegen sehend: „Was soll das?“ Und bewegt sich in ihre Richtung. Da greifen ihn zwei Beamte. Sie zerren ihn mehrere Meter weg. Bis an die Wand. Dort prallt er auf. Dort geht Henry zu Boden. Henry ruft: „Filmt das mal. Filmt das mal.“ Umschnitt. Annette liegt am Boden. Ein Mann aus der Gruppe hilft ihr hoch. Sie klagt sofort über ihre Hand. Später sagt sie mehrfach zu einem Beamten: „Ich hab Sie nicht geschlagen!“ Und eine weitere Stimme aus der Gruppe bestätigt: „Sie hat Sie nicht geschlagen!“ Danach wird Annette zur Seite geführt und nach ihrem Ausweis gefragt. Sie sagt, der liege im Auto. Zu diesem Zeitpunkt sagt sie bereits: „Meine Hand ist scheinbar gebrochen.“ Später muss sie, begleitet von Beamten und unter Schmerzen, den Ausweis aus dem Auto holen. Dann kommt der Mannschaftswagen. Ich habe das Video länger laufen lassen, um auch die Stimmen der Umstehenden einzufangen. Denn diese Nacht war für alle lang, für Annette dazu schmerzhaft. Das Entscheidende aber bleibt der Anfang. Der Beamte sagt zu Henry: „Sie haben sich entschieden hierzubleiben.“ Und das Video zeigt: Henry geht gerade weg. Genau dieser Widerspruch muss jetzt erklärt werden. Warum wird ein Mann festgehalten, der sichtbar im Begriff ist zu gehen? Warum wirft ein Beamter Annette vor: „Sie haben mich geschlagen“, obwohl in den vorliegenden Aufnahmen kein Schlag Annettes gegen ihn zu erkennen ist? Und warum beginnt all das mit einem Satz, den das Video selbst widerlegt? „Sie haben sich entschieden hierzubleiben.“ Nein. Er ging. Und dann wurde er festgehalten. Der Satz stimmt trotzdem. Nur nicht für Henry. Er stimmt für die sanktionierte Staatsagentur hinter der Glasfassade. Die hat sich seit 2011 entschieden hierzubleiben, und in all den Tagen, die seither vergangen sind und auch in dieser Nacht hat sie niemand am Arm gepackt. Am Arm gepackt werden seit Jahren die anderen. @LarsWienand von t-online hat die Polizeieinsätze gegen Ukraine-Unterstützer vor dem Russischen Haus dokumentiert: 92 Ermittlungsvorgänge. Bislang keine Verurteilung. Dafür Freisprüche, zurückgenommene Strafbefehle und sogar das Eingeständnis einer rechtswidrigen Festnahme samt erkennungsdienstlicher Behandlung. Die Bundesregierung will das Russische Haus schließen. Und währenddessen endet ein neuer Einsatz der Berliner Polizei gegen seine Gegner mit einer Frau im Krankenhaus und einem gestauchten Trümmerbruch. Sie wollte einfach mit ihrem Partner nach Hause fahren, doch sie musste ins Krankenhaus. #RussischesHaus #Berlin #PolizeiBerlin #StandWithUkraine #PolizeiBerlin #Berlin #StandWithUkraine
Wegen eines geteilten Memes mit einer Szene aus „American History X“ soll Anabel Schunke 9.750 Euro zahlen. Anlass ist ein Hakenkreuz-Tattoo auf dem Bild. Die Publizistin will gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Göttingen Einspruch einlegen. https://t.co/zyOQ7a5g6k #FreiheitDerMeinung #Meinungsfreiheit #Rechtsprechung
Enthüllungsjournalist Janich gewinnt Verfassungsbeschwerde Unser Mandant @OliverJanich saß 5 Monate in rechtswidriger Abschiebehaft auf den Philippinen. Nun hat ihm das Bundesverfassungsgericht recht gegeben. Sein Fall wird neu aufgerollt. Eine herbe Klatsche für die Münchener Justiz. Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 beispielsweise gab es das genau 55 Mal beim Bundesverfassungsgericht. Nur etwas über ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem oppositionellen Anwalt, dem Verfasser, in Karlsruhe Erfolg hatte. Sogar der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz mit, dass der größtenteils zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde der Erfolg nicht zu versagen sein dürfte. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz, deren häufig autoritäres Rechtsverständnis wieder einmal offenkundig wurde, was den Gang nach Karlsruhe nötig machte. Das Landgericht München muss nunmehr erneut über die sofortige Beschwerde von Janich entscheiden, dem eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich des Einspruchs gegen seinen Strafbefehl verwehrt wurde, obwohl er sich in einer offenkundigen Nötigungssituation in einem philippinischen Gefängnis befand. Janich wurde im Gefängnis vielfach mitgeteilt, dass er erst wieder aus der Haft entlassen werden würde, wenn sein Fall in Deutschland abgeschlossen („closed“) sei. Nur deshalb wurde der Strafbefehl von seinem ehemaligen Verteidiger „akzeptiert“. Direkt nach der Entlassung haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Nach der nunmehr anstehenden erneuten Entscheidung des Landgerichts München wird der Fall zurück zum Amtsgericht gehen, um dort verhandelt zu werden. Die Vertretung übernehmen Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und der Verfasser. Mehr zum Fall bei Tichys Einblick: #Verfassungsbeschwerde #Justiz #München
Das passiert im sog. deutschen Rechtsstaat, wenn man den @Bundeskanzler als "Lügenfritz" bezeichnet und nicht anwaltlich vertreten ist. Die StA Heilbronn hat sich ursprünglich geweigert, mir diesen Strafbefehl anonymisiert zukommen zu lassen. Nach Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits wurde mir dann in einem äußerst freundlichen Gespräch mit der Leitungsebene der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich selbstverständlich einen Anspruch darauf habe, die Entscheidung anonymisiert zu erhalten, und dass dies umgehend erfolgen wird. Der gesichtswahrende Rückzug der Staatsanwaltschaft wird unsererseits akzeptiert, die Angelegenheit ist erledigt. Die Anforderung meinerseits erfolgte als Rechtsanwalt, der in eben jenem Rechtsgebiet spezialisiert ist, weshalb ich einen Anspruch darauf habe, derartige anonymisierte Entscheidungen anzufordern. Auch Pressevertreter hätten dies machen können, zum Zwecke der Berichterstattung. Das Amtsgericht Öhringen übermittelte mir nunmehr bereits zum 2. Mal die ungeschwärzten personenbezogenen Daten des (rechtskräftig) Verurteilten, konkret Name und Geburtsdatum. Das darf aus datenschutzrechtlichen Gründen natürlich nicht passieren. Aber Gerichte, die derartige Strafbefehle zu verantworten haben, von denen darf man wohl auch keine Kenntnisse im Bereich Datenschutz erwarten. Natürlich könnte man auch noch presserechtlich anfragen, welcher Richter "im Namen des Volkes" einen solchen Strafbefehl unterschrieben hat. Ein Richter, der so etwas tut, verurteilt entweder "im Zweifel gegen den Angeklagten", weil er nicht liest, was er unterschreibt, oder ist im Äußerungsrecht derart juristisch ungebildet, dass er sich besser einen anderen Job suchen sollte. #Rechtsstaat #Datenschutz #Justiz
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn weigert sich beharrlich, uns den rechtskräftigen Strafbefehl im "Lügenfritz"-Verfahren anonymisiert zu übermitteln. Mit Datenschutz nimmt es die StA dagegen nicht so genau. Uns wurden der Name und das Geburtsdatum des Verurteilten übermittelt (siehe Schwärzung), was datenschutzrechtlich natürlich nicht geht. Da wir exakt solche Fälle als unser Haupttätigkeitsgebiet haben, haben wir einen Anspruch darauf, eine Abschrift der Entscheidung zu erhalten, und die werden wir auch bekommen. #Datenschutz #Rechtsstaat #Justiz
Tamar (14†) ist tot – überfahren und liegengelassen, erst am nächsten Morgen gefunden. Der Totraser Jamal T., ein Flüchtling, wurde jetzt freigesprochen. Der Asylbewerber Jamal T. (33) fährt mit drei anderen Irakern in den Urlaub in die Niederlande, auf dem Weg dahin überfährt er dann das kleine Mädchen Tamar. Jamal T. fährt einfach weiter. Er behauptet später vor Gericht, er habe „nichts mitbekommen“ – vielleicht ein Tier oder eine Bodenwelle. Er hält nicht an, leistet keine Hilfe. Stattdessen: Auto waschen, in die Werkstatt bringen, wenig später versucht er, den Wagen zu verkaufen. Von einem Mädchen will er angeblich nichts gewusst haben. Die niederländische Justiz stellt zunächst einen Strafbefehl über lächerliche 1.500 Euro wegen „Unachtsamkeit“ aus. Der Brief kommt zurück – Adresse unbekannt. Jamal T. taucht unter. Nur weil die Mutter von Tamar nicht aufgibt und jahrelang kämpft, wird das Verfahren überhaupt wieder aufgenommen. Sechs Jahre später steht er endlich vor Gericht. Gestern das Urteil: Freispruch. Freispruch, obwohl DNA und Spuren von Tamar am Auto gefunden wurden. Freispruch, obwohl er die Unfallstelle verließ und das Kind ohne Hilfe starb. Freispruch für einen Mann, der danach sein Leben einfach weiterlebte, während eine Mutter ihr Kind zu Grabe tragen musste. Die Mutter sagte während dem Prozess: „Tamar war mein Ein und Alles. Wir waren unzertrennlich. Mein Leben ist zerstört.“ #Gerechtigkeit #Unfall #Trauer
Wisst ihr noch, als Anfang 2025, kurz vor den Neuwahlen, Gökay Akbulut von den Linken berichtet hatte, sie wäre in einem Zug "von Rechtsextremisten beleidigt und angegriffen" worden? Erinnert ihr euch an die Solidaritätsbekundungen? Alles lag an der AfD, dem grassierenden Rassismus und der bösen Migrationskritik usw. Tja, war wohl doch ein klitzekleines Bisschen anders als geschildert. Diese Fake News kosten die Person nun über 50.000 Euro. "120 Tagessätzen zu je 430 Euro, insgesamt also 51.600 Euro unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Akbulut soll mit einigen Mitreisenden in Streit geraten sein, sie mit dem Handy gefilmt und nach zwei Personen eine Weinflasche geworfen haben, die diese allerdings verfehlte." Es wurde Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, jedoch nur gegen die Höhe. Den Sachverhalt bestreitet man also nicht. https://t.co/CNS6iE2Hzd #FakeNews #Rassismus #Politik
Als Rassismus-Skandal machte der Fall zunächst Schlagzeilen. Doch es war ganz anders. Gegen die Bundestagsabgeordnete der Linken, Gökay Akbulut, wurde nun Strafbefehl erlassen. Sie gilt damit als vorbestraft. Weiterlesen: https://t.co/Ne4tUPMRtZ https://t.co/fY5xFS8LTl #Rassismus #Politik #Strafrecht
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Das Amtsgericht Stuttgart hat gegen die Mannheimer Bundestagsabgeordnete der Linken, Gökay Akbulut, einen Strafbefehl erlassen. Die Linke-Politikerin behauptete, sie sei in einem Zug von Mitreisenden angegriffen und rassistisch beleidigt worden. Zeugen berichteten allerdings, dass die Aggression von Akbulut selbst ausgegangen sei. Sie soll mit Mitreisenden in Streit geraten sein, die Gruppe mit dem Handy gefilmt und anschliessend einer Weinflasche nach zwei Personen geworfen haben. #Nachrichten #Politik #Rechtssystem
Grüne "Hassrede" vor Gericht Amtsgericht München erlässt Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Grünen-Lokalpolitiker Helmut Göbel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 €. Göbel ist Sprecher des Grünen-Ortsverbandes in Unterschleißheim, nördlich von München. Auf dem X-Account von Göbel wurde unser Mandant als Arschloch bezeichnet. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Göbel zudem zur Unterlassung und zu 750 € Geldentschädigung für unseren Mandanten. #Hassrede #Beleidigung #Gericht
Ein deutsches Amtsgericht hat im April 2026 einen Strafbefehl gegen einen zur Tatzeit 19-jährigen Schüler erlassen, weil er gegenüber einem Lehrer auf Social Media geäußert hat, dass dieser "wieder Scheiße labert". Die Geldstrafe beträgt 20 Tagessätze zu je 50 €, wir haben Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. #Recht #Bildung #SozialeMedien
Beim Landesparteitag der AfD in Heidenheim attackiert Alice Weidel den Bundeskanzler scharf. Sie greift dabei den Fall eines Facebook-Nutzers auf, der wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erhalten hatte. https://t.co/8eFmgbv9m3 #AfD #Politik #Deutschland
„Nicht einmal in China wäre das verboten“, sagt Joachim Steinhöfel nach dem Strafbefehl gegen einen Bürger, der Bundeskanzler Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Im Apollo News-Interview rechnet der renommierte Anwalt mit der deutschen Justiz. https://t.co/TlMZSlYD8k https://t.co/dUXJBXemN5 #Meinungsfreiheit #Justiz #Deutschland
@Ralf_Stegner Strafbefehl dafür, den Kanzler Lügenfritz genannt zu haben, ist für Sie ein Ausdruck intakter Meinungsfreiheit? #Meinungsfreiheit #Politik #Debatte
Die Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“ sorgt für einen Strafbefehl – dabei ist das noch zurückhaltend. Wie darf man lügende Politiker noch nennen? „Wahrheitsfritz“ wäre jedenfalls eine falsche Tatsachenbehauptung, meint @maxroland20. https://t.co/o6UTmLmlA6 #Politik #Lügen #Deutschland
Wer Friedrich Merz „Lügenfritz“ nennt, begeht eine Straftat, meint ein Amtsgericht in Baden-Württemberg. Eine entsprechende Facebook-Äußerung führte nun zu einem Strafbefehl über 30 Tagessätze. https://t.co/0Gc7TY8FEb #FriedrichMerz #RechtlicheFolgen #Meinungsfreiheit