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#Eritreer
Yvonne Kussmann 3d

Yvonne Kussmann reported, citing the Südwest Presse, that a 27-year-old Afghan appeared at the town hall in Tuttlingen with a weapon and was subsequently shot by the police. Before that, he had applied for a fiction certificate there, which could serve as proof of legal residence for asylum seekers during an ongoing asylum procedure. The document was not issued to him; after that, he was removed from the building. Kussmann wrote that the man then returned with a weapon. The reason why the certificate was not issued was initially unclear. The 27-year-old was known to the police and in the city for psychological disturbances, she wrote. She announced that she would submit an inquiry regarding the case. Kussmann compared the incident to the attack in Illerkirchberg: A 27-year-old Eritrean had attacked 14-year-old Ece and her friend with a knife on the morning of December 5, 2022, as they passed by the accommodation of Okba B. on their way to the school bus. The man wanted to go to the district office to kill staff of the immigration authority because they had not issued him a travel document. Kussmann wrote that he assumed the girls had seen his knife and would notify the police. Ece was so severely injured that she died two hours later in the hospital; her friend was able to escape after the first attack and survived with serious injuries. Kussmann wrote that the case in Tuttlingen ended differently and did not require any uninvolved victims. #Tuttlingen #Asylrecht #Gewaltprävention (translated)

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Yvonne Kussmann 4w

Ich hatte ja vor kurzem über den Eritreer berichtet, der im Jahr 2018 in Vilshofen einen 11-jährigen Jungen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte. Für diese Tat erhielt er eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten. Eigentlich hätte er die Haftstrafe im Januar 2026 voll abgesessen. Allerdings wurde er nicht entlassen, sondern verblieb weiter in Haft. Das liegt daran, dass er in der JVA mehrere Straftaten beging und im Mai dieses Jahres bereits zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt wurde. Dadurch ist er zwar bis April 2028 auf Steuerzahlerkosten "verräumt" und kann keine weiteren schweren Straftaten (außerhalb der JVA) begehen. Allerdings stellt sich die Frage, was mit ihm danach geschieht. Bleibt zu hoffen, dass man die Zeit nutzt, um die Abschiebung vorzubereiten und ihn nicht wieder auf die Gesellschaft loslässt. Hier mein aktualisierter Text mit allen Infos zum versuchten Mord an dem Kind und den weiteren Straftaten, die Abdulrahman M. dann in Haft beging. https://t.co/IBBxcKB4wc Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Eritrea #Justiz #Gesellschaft

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Yvonne Kussmann Sep 5

Guten Morgen zusammen, wie angekündigt, aber leider mit Verspätung mein Text über den Messerangriff in Vilshofen. Im Juli 2018 griff ein damals 25-jähriger Eritreer einen 11-jährigen Jungen mit einem Messer an und verletzte ihn schwer. Die Tat geschah in der Wohnung des Jungen. Eigentlich wollte der Täter die Mutter töten, die ihm bis dato geholfen hatte. Er soll sie in einen Wahn, an dem er litt mit einbezogen haben. Da in den letzten Tagen vermehrt Beiträge über den Fall hier geteilt wurden, habe ich dazu recherchiert. Der Täter wurde später zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Haftzeit endete Anfang des Jahres. Aber er ist nicht auf freiem Fuß, sondern sitzt schon wieder oder immer noch in Haft wegen anderer Straftaten. Worum es da genau geht ist noch Gegenstand einer Anfrage, die mir noch nicht konkret beantwortet wurde, weil man sich über die Zuständigkeiten nicht einig ist. Sobald genaue Infos dazu vorliegen, ergänze ich den Text. Hier also mein Text zu dem Fall: https://t.co/IBBxcKB4wc Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Messerangriff #Vilshofen #Eritreer

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Yvonne Kussmann Aug 31

Guten Morgen zusammen, ich hatte angekündigt am Wochenende meinen Text über den Eritreer zu veröffentlichen, der 2018 in Vilshofen in einer Wohnung auf einen 11-jährigen Jungen einstach und ihn lebensgefährlich verletzte. Das klappte nicht, weil ich noch auf Antworten von Behörden warte. Der Täter hatte die damals gegen ihn verhängte Haftstrafe bis Januar 2026 verbüßt, sitzt aber nun wegen einer anderen Sache in Haft. Ich hoffe, noch heute oder morgen kann ich den Text veröffentlichen. Ich wünsche Euch allen eine schöne Woche! #Eritrea #Verbrechen #AktuelleNachrichten

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Yvonne Kussmann Aug 26

In den letzten Tagen wurde hier ein Video über einen Messerangriff eines Eritreers auf einen 11-jährigen Jungen im bayerischen Vilshofen geteilt. Die Tat geschah im Jahr 2018. Der damals 25-jährige Täter griff das Kind in der Wohnung seiner Eltern an. Der Angreifer lebte in der Nachbarschaft. Ich habe mir das Urteil zukommen lassen, recherchiere jetzt und berichte spätestens am Wochenende. #Messerangriff #Eritreer #Bayern

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Yvonne Kussmann Aug 12

Die Plädoyers im Fall des Messerangriffs im Ulmer Media Markt wurden gehalten. Jetzt sind sich alle einig und fordern den Freispruch für den x-fach vorbestraften und seit drei Jahren ausreisepflichtigen Eritreer wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung im Maßregelvollzug. Urteil folgt heute Nachmittag. #Rechtsfall #Ulm #Urteil

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Yvonne Kussmann Aug 10

Im Prozess zum Messerangriff im Ulmer Media Markt erläuterte der forensisch-psychiatrische Sachverständige heute das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Eritreers. Der Sachverständige kam im vorläufigen Gutachten, das vor der Anklage erstellt wurde, zum Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, weswegen die Staatsanwaltschaft auch regulär Anklage wegen versuchten Mordes erhoben hatte. Nun aber in der Hauptverhandlung kam er aufgrund verschiedener Zeugenaussagen im Prozess zu keinem eindeutigen Ergebnis mehr in der Frage ob die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde oder nicht und stellte drei mögliche Diagnosen vor. Erstens sei möglich, dass der Angeklagte die ganzen Gewalttaten – er saß ja schon mehrere Jahre in Haft – quasi aufgrund seines Charakters begangen hätte. Zweitens könnte eine Schizophrenie ohne Wahnvorstellungen vorliegen und drittens wäre auch möglich, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Diese Diagnose stellten Ärzte, die ihn aktuell im Justizkrankenhaus behandeln. Es gibt aber auch Ärzte, die den Angeklagten für einen Simulanten halten. Der Gutachter geht jedoch davon aus, dass er weiterhin gewalttätig sein könnte, erst recht, wenn er die verordneten Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Nun liegt es am Landgericht Ulm, wie das Urteil aussehen wird. Das Gericht hätte auch die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen in Auftrag zu geben. So wie es aussieht, wird das aber nicht der Fall sein. Es ist weiterhin geplant, dass das Urteil an diesem Mittwoch verkündet wird. Nach dem heutigen Tage gehe ich persönlich davon aus, dass es wie so oft auf die Schuldunfähigkeit mit Unterbringung im Maßregelvollzug hinauslaufen wird, im besten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit mit einer Haftstrafe. Aber ich tippe auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und hoffe, falsch zu liegen. #Gericht #Schuldfähigkeit #Ulm

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Yvonne Kussmann Aug 3

Prozess im Fall des Messerangriffs vom Media Markt in Ulm. Jetzt geht es doch noch um die Frage der Schuldfähigkeit. Zur Erinnerung: Am 14. Januar 2026 betrat der seit 2023 ausreisepflichtige 30-jährige Eritreer den Ulmer Media Markt und stach mit einem Messer mehrfach auf einen 25-jährigen Mitarbeiter des Geschäfts ein. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrmals reanimiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus. Zwei weitere Mitarbeiter wurden verletzt, als sie ihrem Kollegen helfen wollten. Der Tatverdächtige kam 2017 nach Deutschland und verbrachte einen Großteil seines Aufenthalts in Deutschlands im Knast. Erst im Dezember 2025 wurde er aus der Haft entlassen. Rund vier Wochen folgte dann die Messerattacke im Media Markt. Bisher war von eine psychischen Erkrankung des Angeklagten nicht die Rede. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, kam zum vorläufigen Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag, was ich damals zwar positiv überrascht aber doch verwundert zur Kenntnis nahm. Jetzt erfährt man durch die SWP, dass nun doch die Schuldunfähigkeit im Raum steht. Denn der Angeklagte befindet sich nicht in Haft, sondern seit der Tat im Justizkrankenhaus Hohenasperg und dort in der psychiatrischen Abteilung. Mit Verwunderung, so der Richter, stelle er fest, dass der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik sei und dort eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Davon erfuhr das Gericht durch ein Schreiben der Gefängnisklinik. Ich wollte eigentlich erst kommende Woche zum Prozess, wenn das Urteil erwartet wird, zumal ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin aktuell. Angesichts dieser Wendung bin ich aber beim nächsten Termin Ende der Woche schon vor Ort und berichte dann. #Ulm #Messerangriff #Schuldfähigkeit

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Yvonne Kussmann Jul 8

Guten Morgen zusammen, soeben erreicht mich die Mitteilung des Landgerichts Ulm, dass kommenden Dienstag der Prozess wegen des Messerangriffs im Ulmer Media Markt startet. Zur Erinnerung: Ein seit drei Jahren ausreisepflichtiger Eritreer, der in Deutschland bereits vier Jahre in Haft saß, griff Mitte Januar einen Mitarbeiter anlasslos mit einem Messer an. Der 25-Jährige erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Weitere zwei Mitarbeiter wurden ebenfalls verletzt. Die Anklage lautet auf versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen. Verhandlungstermine sind bis Mitte August bestimmt. Ich werde beim Prozess anwesend sein und berichten. Hier nochmals alle Infos zu dem Angriff: https://t.co/NVeR6UkFJV #Prozess #Justiz #Messerangriff

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Yvonne Kussmann Jun 19

Seit Jahren versuche ich den weiteren Verlauf von Unterbringungen im Maßregelvollzug von Personen zu verfolgen, die hier schwerste Gewalttaten im öffentlichen Raum begangen haben. Manchmal ist das schwierig, weil Behörden gerne auf den Datenschutz verweisen. Aber meist erhalte ich Antwort. So auch jetzt im Fall des im Juli 2019 getöteten, 8 Jahre alten Leo S. Der in der Schweiz wohnhafte Eritreer Habte A. stieß Leo und seine Mutter Bianca S. in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug. Ich denke, jeder wird sich an die entsetzliche Tat erinnern. Ich habe zu dem Fall recherchiert. Mein Text wird jedoch noch ergänzt, da es noch sehr viel zu diesem Fall zu sagen gibt. Dafür brauche ich jedoch noch etwas Zeit. Jetzt erst einmal neu die Info, dass sich Habte A. Stand heute weiterhin in einer Klinik in Hessen befindet. Hier mein Text: https://t.co/F4qIOlCPok Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Justiz #Opferschutz #Gewaltprävention

www.actualno.com
Сензационно: Григор Димитров повежда България на Купа Дейвис
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Beatrice Achterberg Jun 19

„Der Eritreer, der in Warschau ausharrte, während ein deutscher Asylanwalt den Prozess für ihn führte, darf also im dritten Anlauf einreisen und bekommt Zugang zum deutschen Sozialsystem – und das trotz Einreiseverbot.“ https://t.co/I4j8iJjDmF #Asylrecht #Migration #Wirtschaftsflüchtlinge

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Gerhard Papke Jun 19

Ein Mann aus Eritrea, der über Dubai (!), Belarus und Polen nach Deutschland kam, darf nicht nach Polen zurückgeschickt werden, sagt das Verwaltungsgericht Berlin. Sonst drohten dem Eritreer „schwere und unzumutbare“ Nachteile. Wie bitte? Ist das ein Urteil "im Namen des Volkes"? #Eritrea #Flüchtlingsrecht #Verwaltungsgericht #ER #DZ #BL #PL #DE

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Yvonne Kussmann Jun 18

Die Bundespolizei verweigerte einem Eritreer die Einreise nach Deutschland, der über Dubai, Belarus und Polen, wo er sich bereits 6 Monate aufhielt und dort internationalen Schutz beantragte. Gegen die Zurückweisung ging der 29-Jährige per Eilantrag und offensichtlich mit Hilfe einer NGO gerichtlich vor und bekam in weiten Teilen vom Verwaltungsgericht Berlin recht. Deutschland muss ihn einreisen lassen und ein entsprechendes Verfahren durchführen, um offiziell festzustellen, dass nicht Deutschland sondern - ganz offensichtlich - Polen zuständig ist. Das betreffende Urteil liegt mir vor, ich schreibe bald darüber. In Kurzform sind wir machtlos, dank EU Gesetzen, die über den deutschen stehen und die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention. #Flüchtlingsrecht #Asylpolitik #Menschenrechte

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