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#Verwaltungsgericht
Yvonne Kussmann 2d

Yvonne Kussmann reported on the murder of 24-year-old CDU young politician Christoph R. in January 2025, stating that Mamadou Alpha B. cut his throat and then burned his body. The crime was committed nine days before the expiration of his residence permit. In the trial, Mamadou Alpha B. was deemed unaccountable due to paranoid schizophrenia, and his placement in a forensic psychiatric institution was ordered. Kussmann questioned the verdict. In her opinion, the man's behavior could also be explained by the rites and beliefs of the strictly Islamic Fulla ethnic group to which he belongs. She wrote that the illness had never been diagnosed before the crime. Kussmann noted that the Cottbus Administrative Court had already dismissed Mamadou Alpha B.'s lawsuit against the rejection of his asylum application in July 2021. According to her, the reasoning of the judgment reveals that he provided different dates of birth in his asylum application in Italy and lied during a hearing at the BAMF. Kussmann stated that this had no impact on his stay in Germany. She wrote that the perpetrator should not have been in Germany anymore and mentioned that she had revised her research text on the case. Furthermore, Kussmann requested support for her portal Aktuell Informiert. She wrote that expenses currently exceeded revenues. Donations were intended to facilitate research, court visits, on-site appointments, technical expenses, and the expansion of the portal. https://t.co/0RvVD8whhG #Politik #Asyl #Rechtssystem (translated)

2813
Yvonne Kussmann 3d

Yvonne Kussmann reported, citing the spokesperson for the Ministry of the Interior of Baden-Württemberg, that the 27-year-old Afghan entered Germany in December 2015 and applied for asylum. The BAMF rejected the application in January 2018 and threatened deportation to Afghanistan. A lawsuit by the man was dismissed by the administrative court in July 2021. Since then, he has been subject to enforceable deportation. Because deportations to Afghanistan were suspended from August 2021, he initially remained in Germany. After the federal government, under Interior Minister Dobrindt, organized regular deportations to Afghanistan again and obtained replacement documents more frequently, the government presidency of Karlsruhe initiated a passport procurement procedure for the man. His identity had been unclear until then. In early October, the local regulatory office delivered him a letter asking him to report to the General Consulate of the Islamic Republic of Afghanistan in mid-October. This did not happen. It is still unclear whether this is related to the incident in the Tuttlingen town hall, where the man appeared with a firearm and was shot by police officers after allegedly firing at them first, Kussmann wrote. According to Kussmann, the man had been convicted in Germany of bodily harm, trespassing, property damage, theft, and threats, resulting in fines. From October 2025 to April 2026, he served a substitute prison sentence. He was not registered with the special unit for dangerous foreigners in Baden-Württemberg. #Tuttlingen #Asylrecht #InnereSicherheit (translated)

3235
Bild 3d

The administrative court has temporarily halted the minimum price regulations for Uber and similar providers in Munich, allowing fares in the city to become cheaper again. #München #Uber #Preise (translated)

www.bild.de
Münchner Preisvorgaben vorläufig gestoppt - Uber und Co. dürfen wieder günstiger sein
2790
Ingrid Thurnher 3d

I am very pleased with this decision because central objections to the ORF contribution have now been conclusively clarified by the highest court," said ORF Director General Ingrid Thurnher on Friday. #ORFBeitrag #Verwaltungsgerichtshof #EUBeihilfenrecht (translated)

Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen ORF-Beitrag zurück
kurier.at
2904
Kurier 3d

The Administrative Court dismissed the complaint against the ORF contribution and established that the financing is based on a legally secure foundation and does not violate EU state aid law. #ORFBeitrag #Verwaltungsgerichtshof #EUBeihilfenrecht (translated)

kurier.at
Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen ORF-Beitrag zurück
2904
Frankfurter Allgemeine 3d

The federation has filed a lawsuit for damages against climate activists in an administrative court, but was informed by the judiciary that it does not have the standing to sue, which is seen as embarrassing. #Klimakleber #Protest #Gerichtsurteil (translated)

www.faz.net
Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung
2569
D
der Standard 3d

The Administrative Court dismissed the complaint against the new device-independent ORF fee and found that the change does not violate EU state aid law. #ORFBeitrag #Verwaltungsgerichtshof #EUBeihilfenrecht (translated)

www.derstandard.at
Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen ORF-Beitrag zurück
2793
D
der Standard 3d

Three administrative courts in Austria have made different decisions regarding the price disclosure of the costly cancer drug Keytruda, while the Constitutional Court must now decide on the freedom of information requests. #Medikamentenpreise #Keytruda #Krebsbehandlung (translated)

www.derstandard.at
Erstgerichte entschieden über geheimen Preis von Österreichs kostspieligstem Medikament
3129
newsORF.at 4d

The Administrative Court has rejected the challenge to the newly introduced ORF contribution and confirmed that there are no violations of the EU state aid prohibition. #ORFBeitrag #VwGH #EUBeihilfen (translated)

orf.at
ORF-Beitrag: VwGH weist Anfechtung zurück
2805
tagesschau.de 4d

The Administrative Court of Cologne has ruled that the long-distance traffic decision of the Federal Network Agency, which aimed to compel Deutsche Bahn to make space for competitors on heavily frequented routes, is unlawful. #DeutscheBahn #Bundesnetzagentur #Wettbewerb (translated)

www.tagesschau.de
Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
2805
Bild 4d

The Cologne Administrative Court has overturned a regulation that was intended to facilitate competition for Deutsche Bahn from new train operators, which is seen as a setback for the Italian train company Italo and FlixTrain. #DeutscheBahn #Italo #Wettbewerb (translated)

www.bild.de
Rückschlag für Italo und FlixTrain - Gericht stoppt Bahn-Konkurrenten
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Christine Anderson 3w

++ Aufsehenerregendes Urteil! ++ Ein afghanischer Staatsangehöriger hat nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs weder den Flüchtlingsstatus noch einen Anspruch auf subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot! https://t.co/rx8kBWDBPa https://t.co/wJVFWyWy1T #Flüchtlingsrecht #Asyl #Gerichtsentscheid

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Steinhoefel 3w

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

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FREIE SACHSEN 4w

Datenschutzbeauftragter bestätigt: Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema wurde manipuliert! 🚨 Jetzt ist es schwarz auf weiß belegt: Mindestens einer der Manipulationsvorwürfe, die von Stefan Hartung und den Freien Sachsen nach der Oberbürgermeisterwahl von Aue-Bad Schlema erhoben wurden, ist belegt. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen bestätigte jetzt den Rechtsverstoß durch einen Zahnarzt, der eine mindestens hohe dreistellige Zahl an Patientendatensätzen genutzt hat, um ungebeten Anti-Hartung-Propaganda und CDU-Wahlaufrufe zu verbreiten. Und damit das Vertrauen seiner Patienten für eine unrechtmäßige Wahlbeeinflussung missbrauchte. Im Gesetz heißt in § 27 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes zur Ungültigkeit einer Wahl eindeutig: „Die Wahl ist für ungültig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte, dass […] 2. Bewerber oder Dritte bei der Wahl eine gegen ein Gesetz, insbesondere die §§ 107, 107a, 107b, 107c, 108, 108a, 108b, 108d Satz 2 oder § 240 des Strafgesetzbuches verstoßende Wahlbeeinflussung begangen haben.“ Dass ein Verstoß gegen gesetzlich Bestimmungen vorliegt, hat jetzt auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte bestätigt, wenngleich die "Strafe" für den Arzt mit einer Verwarnung denkbar gering angesetzt ist. Für das Verwaltungsverfahren und die Frage nach der Ungültigkeit der Wahl ist das aber unerheblich: Wer gesetzeswidrig in vielen hundert Fällen mit illegal genutzten Patientendaten Einfluss auf die Wahl ausübt, verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Mittlerweile ist unsere Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig und wir sind, gerade auch nach den neuesten Entwicklungen, sehr zuversichtlich, dass die Wahl-Schande von Aue-Bad Schlema aufgeklärt wird. Wir lassen sie damit nicht durchkommen! FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen bei Telegram! https://t.co/yJsAxWWD6g #Datenschutz #Wahlmanipulation #Sachsen

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Ulrich Vosgerau Aug 30

Am Freitag habe ich für das Newsletter politik & kommunikation über die seit vielen Jahren rechts- und verfassungswidrig ausbleibende staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung geschrieben. Anfang nächster Woche kommt noch was! Stay tuned. "Die AfD hatte in einem zwischen 2019 und 2023 geführten Mammutprozess vor dem BVerfG beweisen können, dass die bisherige, auf informalen und geheimen Absprachen beruhende Vergabepraxis der Altparteien verfassungswidrig war und auch DES und AfD grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung haben. Seit 2017 stellt die DES nun Jahr für Jahr Anträge, der für 2026 wurde im März 2025 gestellt, jedoch erst ab Weihnachten 2025 bearbeitet und ist bis heute nicht entschieden. Das Bundesinnenministerium versucht, die Ansprüche der DES durch Verschleppung zu erledigen; das hiergegen gegebene Rechtsmittel, die Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht, kann sich die DES bei 25 Millionen Euro Streitwert schlicht nicht leisten. Und diesen Umstand nutzt das Bundesinnenministerium jetzt aus. Wir halten das für Rechtsbeugung!" #Politik #Verfassung #Rechtsstaat

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S
Steffan Nethe Aug 26

Eine Familie aus Rumänien lebte in einer vom Steuerzahler finanzierten Berliner Notunterkunft und bezog zusätzlich Sozialleistungen. Mitte Juli reiste sie für zehn Tage nach Rumänien und wollte nach ihrer Rückkehr erneut in der Unterkunft aufgenommen werden. Das wurde abgelehnt. Die Familie zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Berlin – und scheiterte mit ihrem Eilantrag. Gut so! Ich sehe es wie der Neuköllner Sozialstadtrat Hannes Rehfeld: Wer in seinem Heimatland Urlaub machen kann, sollte anschließend nicht erwarten, dass der deutsche Steuerzahler wieder für Unterkunft und Sozialleistungen aufkommt! Gut, dass Bezirk und Verwaltungsgericht hier klare Grenzen gezogen haben. Genau solche Entscheidungen stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat. Deutschland muss Menschen in echter Not helfen, aber niemander, der unser Sozialsystem ausnutzt. #Sozialleistungen #Rechtsstaat #BerlinerPolitik

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Apollo News Aug 25

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesregierung weiterhin deutsche Müllverbrennungsanlagen mit einem CO2-Preis belasten darf – obwohl diese nach EU-Recht explizit vom Emissionshandel ausgenommen sind. Zur Begründung werden angeblichen Gefahren für Leben und Gesundheit bei Verletzung der Klimaziele angeführt. https://t.co/azy5cruzF2 #Umweltschutz #Klimapolitik #Energiepolitik

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Vanessa Behrendt MdL Aug 18

Unglaublicher Skandal in Niedersachsen: Die Opposition wird schlicht ausradiert! 🚨🔥 ​Demokratie war gestern. In Lüneburg reicht heute schon ein Dossier des Regierungs-Schlapphutes, um gewählte Abgeordnete einfach vom Stimmzettel zu streichen! Das Verwaltungsgericht deckt diesen https://t.co/eRLaH9LMvD #Niedersachsen #Demokratie #Opposition #DE

ZEIT ONLINE Aug 18

Der jüdische Student Lahav Shapira hat nach dem gescheiterten Versuch, die Freie Universität Berlin wegen mangelndem Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verklagen, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, nachdem er im Februar 2024 bei einem Angriff schwer verletzt wurde und das Verwaltungsgericht die Klage als unzulässig abgewiesen hatte. #Antisemitismus #FreieUniversitätBerlin #Diskriminierung

www.zeit.de
Berlin: Jüdischer Student geht gegen Freie Universität in Berufung
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ZEIT ONLINE Aug 18

Der Streit um den Schutz jüdischer Studenten an der Freien Universität Berlin geht weiter, da Lahav Shapira gegen die Abweisung seiner Klage durch das Verwaltungsgericht Berlin Berufung eingelegt hat, nachdem er aufgrund eines gewaltsamen Angriffs im Jahr 2024 schwer verletzt wurde. #Antisemitismus #JüdischeStudierende #FreieUniversitätBerlin

www.zeit.de
Hochschulen: Streit um mehr Schutz für jüdische Studenten geht weiter
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