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#Eilverfahren
Martin Sellner 2w

So this is the plan: In an expedited procedure, one should be able to revoke passive voting rights in cases of so-called incitement to hatred. The so-called incitement to hatred is a completely vague offense (e.g., paper airplanes) with draconian penalties. This way, the opposition can easily be made unworthy of being elected. The simulation of democracy is currently spitting and stuttering, which is a shame. #Demokratie #Meinungsfreiheit #Wahlen (translated)

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NIUS 3w

Die NIUS-Werbung darf weiter durch Berlin fahren, auf Doppeldeckerbus und U-Bahn! NIUS siegte nun in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die BVG. https://t.co/kqXdYZd3mu https://t.co/TV6Rpt6luk #Berlin #ÖffentlicherVerkehr #NIUS

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Steinhoefel 3w

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

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Bild 4w

Immer mehr Bürger ziehen gegen Entscheidungen der Jobcenter vor Gericht, wodurch die Zahl der Eilverfahren drastisch zunimmt und viele Betroffene erfolgreich Widerspruch einlegen. #Jobcenter #Widerspruch #Eilverfahren

www.bild.de
Protest hat häufig Erfolg - Zahl der Eilverfahren gegen Jobcenter explodiert
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Yvonne Kussmann Aug 25

Am Montag vergangener Woche (17. August) wurde im Augsburger Stadtteil Hochzoll ein 70-jähriger Mann am helllichten Tag überfallen. Der 70-Jährige saß morgens gegen 9.30 Uhr auf einer Parkbank. Ein unbekannter Täter kam mit einem Fahrrad zu ihm und bedrohte ihn mit einer erhobenen Glasflasche. Der Angreifer hatte es auf die Umhängetasche des 70-Jährigen abgesehen. Als dieser sich weigerte, seine Tasche herauszugeben, stieß der Täter ihn von der Bank zu Boden und entriss ihm die Tasche. Der ältere Herr wurde bei dem Angriff leicht verletzt. Am vergangenen Wochenende konnte die Polizei dann einen Tatverdächtigen festnehmen. Bei ihm handelt es sich um einen 23-jährigen Gambier. Gegen ihn wurde Haftbefehl in der Sache wegen schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung und weiterhin in anderer Sache wegen versuchtem Computerbetrugs erlassen. Genau für solche Täter braucht es Gerichtsverfahren im Eilverfahren binnen 48 Stunden, wo auch durch selbe Stelle ein etwaiger legaler Aufenthalt beendet und der zeitlich unbefristete Abschiebegewahrsam angeordnet werden kann. #Augsburg #Sicherheit #Kriminalität

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Markus Haintz Aug 18

Willkür gegen die AfD siegt vor Gericht: Martin Sichert scheitert mit Eilantrag Der Ausschluss von Martin Sichert in Friesland wirft grundsätzliche Fragen zum passiven Wahlrecht auf. Ein behördliches Dossier, ein politisch besetzter Wahlausschuss und ein Gericht, das auf die Grenzen des Eilverfahrens verweist, ergeben ein Verfahren mit explosiver demokratischer Sprengkraft. Die Bürger sollen erst dann entscheiden, wenn der Staat die Auswahl längst getroffen hat. Ein Kommentar von @JanineBeicht. Jetzt als Podcast oder zum Nachlesen auf HAINTZmedia. Der Beitragslink befindet sich im ersten Kommentar. ℹ️ Unsere mediale Arbeit ist nur mit eurer Unterstützung möglich. Infos dazu findet ihr im zweiten Kommentar. #AfD #Demokratie #Wahlrecht

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Ulrich Vosgerau Aug 13

Ist die nun geplante Reform der VwGO – für Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz soll es nur noch eine, statt bisher drei Instanzen geben – eine Retourkutsche für die Niederlage vor dem VG Köln Ende Februar, trotz 1.000seitigem Nonsense-Gutachten? Im Februar 2026 verbot das VG Köln dem Verfassungsschutz im Eilverfahren vorerst, die AfD als gesichert extremistische Bestrebung zu bezeichnen. Nun soll das VG Köln seine Zuständigkeit verlieren! JF: „Es scheint mir sehr fraglich zu sein, ob die Überlastung des VG Köln die Politik auch so umtreiben würde, wenn sie dort gewonnen hätte“, sagt Vosgerau. Dieses Thema – Rechtsschutzmöglichkeiten gegen VS und BfV sollen beschnitten werden, nachdem der Bund vor Gericht verloren hat – findet der in der Öffentlichkeit (wegen der vielen anderen Aufreger-Themen) noch nicht die gebotene Aufmerksamkeit! #Verfassungsrecht #Reform #Justiz

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Markus Haintz Aug 5

.@Martin_Sichert beantragt einstweilige Anordnung gegen den Ausschluss von der Landratswahl beim Verwaltungsgericht Oldenburg Wie bereits angekündigt, hat der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert gegen seinen Wahlausschluss durch den Wahlausschuss Friesland ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg angestrengt, um noch zur Landratswahl zugelassen zu werden. Auf 45 Seiten plus Anhängen werden dort zahlreiche Verstöße des Wahlausschusses aufgeführt, unter anderem die fehlende Auseinandersetzung der Ausschussmitglieder mit den Ausschlussgründen, die Berufung des Ausschussvorsitzenden in der Sitzung darauf, dass die Prüfung nicht dem Ausschuss, sondern der Landesregierung obliegt, dass er die angeführten Beispiele nicht werten möchte und dass es der Entscheidung der Landesregierung unterliegt, ob der Bewerber die Gewähr bietet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Dazu Martin Sichert: „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr. Daher habe ich eine einstweilige Anordnung eingereicht, um den Schaden einer notwendigen Wiederholung der Wahl abzuwenden. Die Betonung der Landesregierung als auch des Wahlausschusses, dass die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund für die Landratswahl ausreicht, ist absolut demokratiefeindlich. Eine parlamentarische Demokratie lebt davon, dass Menschen sich in zugelassenen Parteien einbringen. Im Antrag wird auch kritisiert, dass mehrheitlich politische Konkurrenten, die aus anderen Parteien kommen, den Ausschluss ohne eingehende Befassung mit den Gründen beschlossen haben. Genauso sieht politische Willkür aus, die man eigentlich nur aus autokratischen Staaten kennt.“ (Bildquelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag) #Demokratie #Wahlen #Rechtsprechung

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Fabio De Masi 🦩 Jul 10

Die Chatkontrolle ist beschlossen, trotz Mehrheit dagegen! 314 Abgeordnete stimmten gegen die Chatkontrolle, nur 276 dafür. Trotzdem geht sie durch. Warum? Weil durch einen umstrittenen Verfahrenstrick 360 Nein-Stimmen nötig gewesen wären, um den Dringlichkeitsantrag zu stoppen. So wird ein Gesetz wiederbelebt, das das Europäische Parlament bereits mehrfach abgelehnt hatte. Die Chatkontrolle 1.0 ist ein Gesetzes-Zombie. Es wird so lange abgestimmt, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt. Das schwächt das Vertrauen in die Demokratie. Die Chatkontrolle ist ein Trojanisches Pferd für die anlasslose Massenüberwachung von hunderten Millionen EU-Bürgern. Tech-Konzerne sollen private Kommunikation ohne konkreten Verdacht scannen, obwohl diese Maßnahme keinen wirksamen Beitrag zur gezielten Bekämpfung von Kindesmissbrauch leistet. Die befristete Ausnahmeregelung zur E-Privacy-Richtlinie war ausgelaufen. Das Europäische Parlament hatte sie nicht verlängert. Nun wurde versucht, diese Entscheidung durch erneute Abstimmungen und massiven Druck auf Abgeordnete auszuhebeln. Dabei ist die Chatkontrolle nachweislich nicht erforderlich. Auch nach Auslaufen der Regelung erhielt die Polizei weiterhin zahlreiche Hinweise auf Kindesmissbrauch. Einige Tech-Konzerne scannen ohnehin auf anderer Rechtsgrundlage weiter. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Daten, sondern fehlende Kapazitäten für eine effektive Strafverfolgung. Zudem finden viele Straftaten im Darknet oder im analogen Raum statt. Niemand würde akzeptieren, dass der Staat jeden Brief öffnet, um Straftäter zu finden. Warum sollte das bei privaten Chats anders sein? Schon heute können Ermittlungsbehörden bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Anordnung auf private Kommunikation zugreifen. Dafür braucht es keine anlasslose Massenüberwachung. Der Schutz von Kindern ist unverzichtbar. Aber dieses berechtigte Anliegen darf nicht als Vorwand dienen, um immer weiter in die Privatsphäre aller Bürger einzugreifen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass unter diesem Banner eine Internet-Stasi 2.0 geschaffen werden soll. Wir lehnen das anlasslose Ausschnüffeln von hunderten Millionen Bürgern ab und werden bis zur letzten Sekunde dagegen Widerstand leisten. Gegen die Durchsetzung der Chatkontrolle im Eilverfahren wird es ganz sicher Klagen hageln. #Chatkontrolle #Datenschutz #Überwachung

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Mary Khan Jul 9

Heute hat das Europäische Parlament die sogenannte „freiwillige“ Chatkontrolle teilweise wiederbelebt - eine Regelung, die bereits im März abgelehnt worden war. Genutzt wurde ein Verfahrenstrick: Die Abstimmung erfolgte in zweiter Lesung im Eilverfahren, kurz vor der Sommerpause. Obwohl sich heute eine Mehrheit gegen die Verlängerung ausgesprochen hat, wurde das nötige Quorum von 360 Abgeordneten nicht erreicht. Damit ist die Verlängerung grundsätzlich angenommen. Das ist ein demokratischer Skandal: Ursula von der Leyen akzeptiert kein Nein. Seit Jahren treibt die Kommission die Chatkontrolle voran - während sie selbst bis heute nicht bereit ist, ihre eigenen SMS im Pfizerskandal offenzulegen. Für die Bürger soll Transparenz gelten. Für Brüssel offenbar nicht. Wir haben gemeinsam mit anderen Fraktionen erneut Änderungsanträge eingebracht, um zentrale rote Linien abzusichern: Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, keine KI-Analyse privater Bilder und Videos, keine Textanalyse und keine neuen EU-Überwachungskompetenzen. Die Hälfte dieser Anträge stammte von der AfD. Ein Teilerfolg: Der Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wurde in die neue Parlamentsposition aufgenommen und muss nun vom Rat behandelt werden. Aber das reicht nicht. Die heutige Ratsposition bleibt technologieoffen, auch für KI-Inhaltsanalysen. Damit schlägt die Chatkontrolle 1.0 die Brücke zur dauerhaften Chatkontrolle 2.0, an der im Trilog weiter gearbeitet wird. Besonders gefährlich ist das geplante EU-Zentrum: Es droht zu einer zentralen Kontrollstelle zu werden, die Inhalte im Internet selbst durchsuchen und technische Standards setzen kann. Genau diese Überwachungsinfrastruktur müssen wir verhindern. Kinderschutz braucht harte Strafen, konsequente Strafverfolgung und besser ausgestattete Ermittlungsbehörden, und nicht die anlasslose Untersuchung privater Nachrichten. Wir kämpfen weiter gegen jede Form der Chatkontrolle: gegen diese Übergangsregelung ebenso wie gegen die dauerhafte Verordnung. #Chatkontrolle #EU #Datenschutz

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DJ P.R. 🙄 Jul 9

Jens Spahn versprach, eine anlasslose Chatkontrolle werde es mit der Union nicht geben. Jetzt treibt die EVP mit CDU und CSU die digitale Brieföffnung im Eilverfahren wieder voran. Der nächste Wortbruch. Man darf diesen Leuten kein Wort glauben. https://t.co/o9dCXyIouU #Chatkontrolle #DigitaleRechte #Politik

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Harald Vilimsky Jul 9

Empörung im EU-Parlament – Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant. Meloni greift hart durch: Verurteilte Migranten sollen Italien verlassen. Kameras am Steuer, Blackbox an Bord: Dank Brüssel fährt ab jetzt Big Brother im Neuwagen mit. Das und noch mehr in unserem #Chatkontrolle #Migration #BigBrother #EU #IT #BE

Apollo News Jul 8

Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament mehrheitlich dafür gestimmt, dass über die Wiedereinführung der befristeten Chatkontrolle im Eilverfahren entschieden werden soll. Dabei hatte Jens Spahn 2025 noch gesagt, dass es keine anlasslose Kontrolle mit der CDU geben werde. So steht es um das Vorhaben. https://t.co/lXvN5oEI0q #EU #Datenschutz #Chatkontrolle

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Harald Vilimsky Jul 8

Überwachen bis der Arzt kommt: Eigentlich war die Chatkontrolle vom Tisch. Doch kurz vor der Sommerpause wird das Vorhaben im EU-Parlament per Eilverfahren durchgeboxt. #PATRIOTS https://t.co/BhxhQb9scZ https://t.co/dIyu0JfT9A #Chatkontrolle #EUParlament #Datenschutz #EU

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Sevim Dağdelen Jul 8

Trotz zweimaliger (!) Ablehnung im EP wird die Chatkontrolle mit Tricks durchgepeitscht. Hier die 30 deutsche Ja-Stimmen zum Eilverfahren (siehe Schaubild). Am Donnerstag soll das Massen-Überwachungsgesetz durch. Nur eine absolute Mehrheit kann es noch stoppen. Nein zur https://t.co/U33ayHxCZw #Chatkontrolle #EUParlament #Überwachungsgesetz #DE

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Janosch Dahmen Jul 8

Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es möge prüfen, ob ein nahezu neu geschriebenes Gesetz mit fast 300 Seiten Änderungen in solch einem Eilverfahren beschlossen werden darf. Es geht nicht um Kleinigkeiten: Schlechte Gesetze treffen Personal und Patienten. https://t.co/axgrHnaqUg #Gesetzgebung #Bundesverfassungsgericht #Rechtsschutz

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Petr Bystron Jul 8

Skandal im EU-Parlament! Nachdem die Chatkontrolle im März abgelehnt wurde, soll sie jetzt per Eilverfahren durchgepeitscht werden. Metsola & Co. ignorieren einfach die Mehrheit und schieben die Massenüberwachung unserer privaten Chats durch die Hintertür. Kindesmissbrauch als https://t.co/ApLgkQ6uhy #Chatkontrolle #EUParlament #Datenschutz #EU #LT

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Ralf Schuler Jul 8

Chatkontrolle könnte doch kommen! EU-Parlament stimmt im Eilverfahren erneut ab https://t.co/sCh2TkUEKb #Chatkontrolle #EUParlament #Datenschutz #EU

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Petr Bystron Jul 8

Skandal im EU-Parlament! Nachdem die Chatkontrolle im März abgelehnt wurde, wollen sie sie jetzt per Eilverfahren durchpeitschen. Metsola & Co. ignorieren einfach die Mehrheit und schieben die Massenüberwachung unserer privaten Chats durch die Hintertür. Kindesmissbrauch als https://t.co/IJ4xMmEzOB #Chatkontrolle #EUParlament #Datenschutz #EU #MT

Sebastian Münzenmaier, MdB Jul 8

Unfassbarer Vorgang im EU-Parlament: im Eilverfahren soll die schon abgelehnte Chatkontrolle am Donnerstag durchgedrückt werden. CDU/CSU, was soll das?! TM https://t.co/H0y9PhAQPf #EUParlament #Chatkontrolle #Datenschutz

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